Keinerlei Ansprüche: Krankenkassen können laut Bundessozialgericht auf Null retaxieren, wenn Apotheker Rabattverträge nicht einhalten.Foto: Elke Hinkelbein
Ein Verstoß gegen das „Substitutionsgebot“ schließt demnach jegliche Vergütung für die Abgabe des Arzneimittels aus.Foto: Marcus Witte
Einen Anspruch auf Kostenersatz gibt es nicht, da laut BSG sonst die Steuerungsfunktion des Gesetzes konterkariert wird.Foto: Elke Hinkelbein
Vor dem BSG waren zwei Verfahren behandelt worden, bei denen ein Apotheker im Jahr 2007 Nichtrabattarzneimittel abgegeben hatte und deswegen retaxiert worden war.Foto: APOTHEKE ADHOC
Die Urteilsgründe waren mit Spannung erwartet worden, denn die Kassen wollen sie in den Verhandlungen zum neuen Rahmenvertrag berücksichtigt wissen.Foto: Elke Hinkelbein
DAV-Chef Fritz Becker hatte gehofft, die drankonische Strafe abschaffen zu können.Foto: Elke Hinkelbein
Berlin
-
Missachten Apotheker Rabattverträge, können die Kassen den kompletten
Betrag retaxieren.
Missachten Apotheker Rabattverträge, können die Kassen den kompletten Betrag retaxieren.
Im vergangenen Jahr haben deutschlandweit mehr als 500 Apotheken für immer ihre Türen geschlossen, im Jahr davor waren es knapp 400, 2021 knapp...
Mehr»
„Wir sehen rot.“ Unter diesem Motto plant die Abda eine neue Protestaktion: Vom 22. bis 27. April sollen die Apothekenteams in ganz Deutschland...
Mehr»
In der Apotheke spielt Beratung eine zentrale Rolle – und so ein Gespräch sollte angemessen enden. Darauf weist Apothekerin Britta Klüber hin....
Mehr»