Prozessauftakt

Säugling mit Medikamenten vergiftet

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Berlin -

Im September 2017 ist ein drei Monate alter Säugling gestorben. Seine damals 18-jährige Mutter soll ihren Sohn mit Medikamenten vergiftet haben. Nun steht sie vor Gericht in Münster. Sollte sie nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden, drohen ihr bis zu 15 Jahre Gefängnis.

Die Oma des Säuglings hatte ihren Enkel Anfang September 2017 tot in der Wohnung der 18-Jährigen gefunden und den Rettungsdienst alarmiert. Von der Mutter selbst fehlte jede Spur. Erst am nächsten Tag wurde sie von der Polizei aufgegriffen. Die genaue Todesursache war zunächst unklar.

Da die Obduktion nach Angaben der Staatsanwaltschaft keine Hinweise auf einen Tod durch äußere Gewalteinwirkung ergab, wurden weitere Analysen und Auswertungen veranlasst. Im Rahmen der Untersuchungen des Rechtsmedizinischen Instituts der Universitätsklinik Münster wurden Medikamente im Körper des Säuglings in zum Teil hoher Konzentration nachgewiesen, die zum Tod des Kindes geführt hätten. Neun Monate später hat die Staatsanwaltschaft Münster Anklage gegen die heute 19 Jahre alte Mutter erhoben.

Nun muss sie sich in Münster vor Gericht verantworten. Laut Anklage hatte es auf den Beipackzetteln der Medikamente eindeutige Warnhinweise gegeben. Die Staatsanwaltschaft geht deshalb davon aus, dass die Angeklagte den Tod ihres Kindes billigend in Kauf nahm. Die Anklage lautet daher auf Totschlag.

Laut Prozessbeobachter der Westfälischen Nachrichten beteuerte die Angeklagte, dass sie das Kind nur beruhigen wollte und deswegen Schlafmittel ins Fläschchen gegeben hatte. Als sie anderthalb Stunden später erneut nach dem Kind sah, sei es bereits tot gewesen. Warum im Körper des Kindes zusätzlich ein Antidepressivum nachgewiesen wurde, konnte sich die junge Mutter nicht erklären. Die Tabletten hätte sie selbst nehmen wollen, wird sie zitiert. Das Kind müsse die Tabletten irgendwie geschluckt haben. Die 19-Jährige soll vor Gericht in Tränen ausgebrochen sein und mehrfach wiederholt haben, dass sie ihren Sohn geliebt habe.

Der Vater des Kindes tritt als Nebenkläger auf. Gegen Ende der Verhandlung soll er einen Brief der Angeklagten zu Protokoll gegeben haben. Darin soll sie sich nach Informationen der Westfälischen Nachrichten zu den Umständen des Todes äußern. Was genau in dem Brief steht, wurde jedoch nicht bekannt.

Zu Beginn des Prozesses wurde deutlich, dass die 19-Jährige bereits als Jugendliche Drogen und Alkohol zu sich nahm und zur Punkszene gehörte. Nach Auffassung ihres Verteidigers sollte die Angeklagte nicht wegen Totschlags, sondern wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht stehen. Noch ist zudem offen, ob in diesem Fall das Erwachsenenstrafrecht Anwendung findet. Die Höchststrafe für Totschlag wären dann 15 Jahre, beim Jugendstrafrecht liegt diese Grenze bei zehn Jahren.

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