Keine Online-Rezepte, kein Versandhandel

Bundesrat: Preisbindung und Werbeverbot für Cannabis

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Berlin -

Der Bundesrat stimmt dem Gesetz zur Änderung des Medizinalcannabisgesetzes grundsätzlich zu, fordert aber noch Präzisierungen. Dabei geht es um die Einhaltung der neuen Vorschriften. Ein Antrag aus Thüringen, der sich gegen das Verbot von Online-Rezepten und Versandhandel aussprach, fand keine Mehrheit.

Laut Entwurf soll das Verschreiben von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken nur noch nach persönlichem Kontakt mit einem Arzt oder einer Ärztin möglich sein. Außerdem soll ein Versandverbot eingeführt werden. Beides ist laut Bundesrat in der Umsetzung schwierig zu überwachen.

In Deutschland seien die Bundesländer beziehungsweise die nach Landesrecht festgelegte Behörde gesetzlich für die Überwachung des Arzneimittelverkehrs im jeweiligen Bundesland verantwortlich. Entsprechend der Regelung in § 2 Absatz 1a Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) seien jedoch ausländische Verschreibungen aus den Mitgliedstaaten der EU, aus den Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und aus der Schweiz mit deutschen gleichgestellt. Damit das Gesetz greife, dürfe das für Medizinalcannabis ausdrücklich nicht gelten.

„Das nach § 3 MedCanG-E neu geregelte Verschreibungsverfahren, dass eine Verschreibung nur nach einem persönlichen Kontakt zwischen der Patientin oder dem Patienten und der verschreibenden Ärztin oder dem verschreibenden Arzt erfolgen darf, kann im Sinne des § 2 Absatz 1a AMVV durch die zuständige Behörde nicht kontrolliert werden“, heißt es in der Begründung. Damit die Behörden die Neuregelung kontrollieren können, soll § 2 Absatz 1a AMVV für Medizinalcannabis keine Anwendung finden.

Preisbindung für Cannabis

Außerdem wollen die Länder, dass in dem Gesetzesentwurf klar geregelt wird, dass die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) Anwendung findet. Das sei seit der Herausnahme von Medizinalcannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) unklar. Das Gesetz sollte ergänzt werden, damit die Preisgestaltung durch die Apotheken geregelt bleibt.

„Medizinisches Cannabis ist als verschreibungspflichtiges Arzneimittel eine Ware besonderer Art, bei der sich ein Preiswettbewerb nach dem deutschen Arzneimittelpreisrecht grundsätzlich verbietet“, heißt es in der Begründung.

Werbeverbot für Cannabis

Online-Plattformen würden massiv Werbemaßnahmen betreiben und für eine einfache und schnelle Möglichkeit, Medizinalcannabis online bestellen zu können, werben. Solche Werbeaktionen sollen künftig verboten werden, fordern die Länder. Insbesondere junge Menschen müssten geschützt werden. Schließlich müssten gesundheitliche Folgen und das hohe Suchtpotenzial von Cannabis berücksichtigt werden.

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