Dass unter der Einnahme bestimmter Antibiotika der Konsum von Alkohol tabu ist, ist bekannt. Doch auch bei Schmerzmitteln, Gerinnungshemmern und Antidepressiva ist Vorsicht geboten.
Alkohol wird im Körper von der Alkoholdehydrogenase (ADH) zu Acetaldehyd abgebaut. Das Nervengift wird schließlich von der Acetaldehyddehydrogenase (ALDH) zu Essigsäure umgewandelt.
Antibiotika wie Metronidazol können den Abbau von Acetaldehyd durch Hemmung der ALDH unterbinden. Die Folgen können Übelkeit, Erbrechen, Kopfschmerzen oder sogar Blutdruckabfall sein. Die Rede ist vom Antabus-Effekt. So können verschiedene Wirkstoffe den Alkoholabbau im Körper beeinflussen, was Vergiftungserscheinungen zur Folge haben kann.
Bei der Einnahme von Metronidazol sollte während der Behandlung und bis zu drei Tage darüber hinaus auf Alkohol verzichtet werden. Das gilt auch für alkoholhaltige Mundspüllösungen oder Arzneimittel in Tropfenform, die Alkohol enthalten.
Auf der anderen Seite kann Alkohol die Magenentleerung verzögern und so die Aufnahme einiger Antibiotika mindern oder deren Pharmakokinetik beeinflussen, wie beispielsweise von Doxycyclin und Erythromycin – deren Wirkung durch Alkoholkonsum gemindert werden kann. Der Grund: Alkohol und einige Antibiotika werden über die Leber verstoffwechselt. Alkohol kann die Aktivität von Cytochrom P450 2E1 hemmen. Chronischer Alkoholkonsum hingegen führt zu einer Induktion von Cytochrom P450 2E1, was beispielsweise die Paracetamol-Wirkung verstärken kann.
Ein generelles Alkoholverbot während einer Antibiotikatherapie gibt es nicht. Ein Gläschen ist erlaubt bei der Therapie mit Azithromycin, Cephalosporinen wie Cefuroxim, Cefotaxim und Cefpodoxim, Clarithromycin, den Fluorchinolonen Ciprofloxacin, Levofloxacin und Moxifloxacin, Nitrofurantoin, den Penicillinen Penicillin V und Amoxicillin, den Rifamycinen wie Rifampicin und Rifabutin – vorausgesetzt, die Patient:innen haben keine chronischen Leber- oder Nierenschädigungen. Tabu ist Alkohol unter anderem bei einer Behandlung mit dem Cephalosporin Ceftriaxon, Erythromycin, Isoniazid, Metronidazol sowie Trimethoprim-Sulfamethoxazol.
„Die Kombination aus Alkohol und Schmerzmitteln greift den Magen stark an und kann zu Magen-Darm-Blutungen und Magengeschwüren führen“, informiert beispielsweise die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).
Das gilt beispielsweise für Präparate mit den Wirkstoffen Acetylsalicylsäure (ASS) oder Ibuprofen, die durch die Hemmung der Prostaglandinsynthese die Magenschleimhaut angreifbarer machen und zusammen mit einer durch Alkohol verstärkten Bildung von Magensäure zu Reizungen führen können. So heißt es beispielsweise in den Fach- und Gebrauchsinformationen ASS-haltiger Arzneimittel, dass diese nicht zusammen mit Alkohol eingenommen werden dürfen. Der Grund: Es besteht ein erhöhtes Risiko für Magen-Darm-Geschwüre und Blutungen.
Ähnlich verhält es sich bei Ibuprofen: „Bei Anwendung von NSAR können durch gleichzeitigen Konsum von Alkohol, wirkstoffbedingte Nebenwirkungen, insbesondere solche, die den Gastrointestinaltrakt oder das zentrale Nervensystem betreffen, verstärkt werden“, heißt es in der Fachinformation zu Ibuprofen-Filmtabletten. Demnach kann Alkoholkonsum die unter der Einnahme höherer Dosierungen auftretenden Nebenwirkungen wie Müdigkeit und Schwindel und damit im Einzelfall eine eingeschränkte Reaktionsfähigkeit verstärken.
Auch bei Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Paracetamol ist eine Kombination mit Alkohol generell nicht empfohlen. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass Patient:innen, die chronisch alkoholkrank sind, vor der Einnahme Rücksprache mit ihrem Arzt oder ihrer Ärztin halten sollten und die Anwendung mit besonderer Vorsicht erfolgen soll. So darf die maximale tägliche Dosis von 60 mg/kg Körpergewicht (maximal 2 g/Tag bei Erwachsenen) ohne ärztliche Anweisung nicht überschritten werden. Denn es besteht ein Intoxikationsrisiko durch Überdosierung, das zum Tod führen kann.
Mehr noch: Paracetamolhaltige Arzneimittel sollten auch nicht zur Linderung von „Kater-Beschwerden“ wie Kopfschmerzen und Co. angewendet werden. Der Grund: Alkohol und der Wirkstoff werden von denselben Enzymen abgebaut, und zwar in der Leber. Die Kombination führt somit zu einer noch stärkeren Belastung des Organs und es können giftige Abbauprodukte entstehen.
Erhalten Patient:innen rezeptpflichtige Schmerzmittel, beispielsweise mit Tramadol, Gabapentin oder Codein, ist die Kombi mit Alkohol tabu.
Gerinnungshemmende Medikamente verdünnen das Blut – Alkohol hat ebenfalls einen blutverdünnenden Effekt.
Wird unter einer Behandlung mit Antidepressiva Alkohol konsumiert, können Benommenheit, Verwirrtheit oder Nervosität die Folgen sein. Aber auch Bewusstlosigkeit und Atemstillstand können zu den unerwünschten Wirkungen der Kombi gehören.
Cortison und Alkohol sind in Kombination tabu. Der gleichzeitige Konsum kann Kopfschmerzen und Übelkeit verursachen und bei Diabetiker:innen das Risiko einer Unterzuckerung erhöhen.
Frauen, die die Pille regelmäßig und immer zur etwa gleichen Tageszeit einnehmen, haben bei geringen Trinkmengen Alkohol in der Regel keine Risiken in puncto Wirksamkeit des Kontrazeptivums zu befürchten. Kommt es jedoch nach großem Alkoholkonsum innerhalb von drei Stunden nach der Pilleneinnahme zu Erbrechen oder starkem Durchfall, kann die Pille ihre Wirkung verlieren.
Alkohol und Medikamente – Dieses und weitere Themen finden Sie in der aktuellen Ausgabe der Apotheken Umschau. Für weitere Beiträge besuchen Sie gern die APOTHEKE ADHOC-Rubrik „Apotheken Umschau“.
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