Abda stellt Rechenhilfe

Betriebsärzte: Excel-Tabelle zur Abrechnung

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Berlin -

Um die Staffelpreise bei der Impfstoffbelieferung der Betriebsärzt:innen erfassen zu können, hat die Abda eine Excel-Tabelle zur Verfügung gestellt. Eine Anleitung führt durch die unterschiedlichen Reiter. Innerhalb der Taxierung gibt Abweichungen von der Bedruckung der Rezepte von Vertrags- und Privatärzt:innen – die Verwendung der Excel-Liste wird seitens der Abda empfohlen.

Um den Apotheken die Abrechnung der Impfstoffvergütung der Betriebsärzt:innen zu erleichtern, hat die Abda eine Taxierungshilfe in Form einer Exceltabelle veröffentlicht. Bei der Abrechnung der Impfstofflieferungen für die Betriebsärzt:innen muss die Apotheke die abgegebene Gesamtmenge beachten. Folgende Staffelpreise gelten:

  • Bei der Abgabe von 1 bis 100 Vials: 6,58 Euro (netto)
  • Bei der Abgabe von 101 bis 150 Vials: 4,28 Euro (netto)
  • Ab der 151. Durchstechflasche: 2,19 Euro (netto)

Die Preisstaffeln beziehen sich auf einen Kalendermonat. Für die Gesamtvergütung ergeben sich folgende Beträge (Großhandel und Apotheke):

Ab dem 31. Mai

  • Vial 1 bis 100: 20,03 Euro (brutto)
  • Vial 101 bis 150: 17,29 Euro (brutto)
  • Ab Vial 151: 14,80 Euro (brutto)

Ab dem 1. Juni

  • Vial 1 bis 100: 18,66 Euro (brutto)
  • Vial 101 bis 150: 15,92 Euro (brutto)
  • Ab Vial 151: 13,44 Euro (brutto)

Für Vertrags- und Privatärzt:innen hat die Abda Bedruckungsregeln erstellt. Anhand der Anzahl der abgegebenen Vials und den zugehörigen Faktoren können die entsprechenden Beträge taxiert werden. Für Betriebsärzt:innen fehlen diese. Hier soll die Apotheke auf die Excel-Tabelle zurückgreifen. „Bitte verwenden Sie für die Berechnung der Taxe die von der Abda und den Apothekenrechenzentren zur Verfügung gestellte Taxierungshilfe ‚Impfstoffvergütung Betriebsärzte‘ “, informiert die Abda.

Je Betriebsarzt/-ärztin muss pro Monat eine Excel-Tabelle erstellt werden. Die Tabelle erstellt nach Vervollständigung einen Beleg, der als Druckbeleg auf das jeweilige Formular (Muster-16-Formular) gedruckt werden muss.

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