Rektale Rezepturen

Zäpfchenherstellung: „Masserichtigkeit“ und „Masseneinheitlichkeit“

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Berlin -

In einigen Rezepturen gehören Suppositorien noch zu den regelmäßigen patientenindividuellen Anfertigungen. Während Verdrängungsfaktor und Kalibrierwert noch zu den gängigen Begriffen zählen, kommen bei anderen Bezeichnungen erste Fragezeichen auf. Wie war das nochmal mit „Masserichtigkeit“ und „Masseneinheitlichkeit“?

Insbesondere in der Pädiatrie stellen Suppositorien eine gute Alternative zu oralen Darreichungsformen dar. Unter Umgehung des Magen-Darm-Traktes kommt es zu weniger Nebenwirkungen. Gerade kleine Kinder profitieren von der rektalen Verabreichung, da keine Tabletten oder Kapseln geschluckt werden müssen. Ob ein Wirkstoff rezepturmäßig als Zäpfchen verarbeitet werden kann und wie die Herstellung abläuft, erklärt das NRF. In der Anlage F des DAC finden sich die Herstellungstechniken.

Verdrängungsfaktor und Kalibrierwert

Um zu wissen, welche Menge Grundlage, meist Hartfett, benötigt wird, müssen Kalibriervolumen und Verdrängungsfaktor des eingesetzten Wirkstoffes bekannt sein. Die Bestimmung des Kalibrierwertes ist eine einmalige Sache, die zumeist bei Neuanschaffung einer Zäpfchengießform erledigt wird. Das NRF beschreibt die Berechnung des Kalibrierwertes wie folgt: Zur Ermittlung des Fassungsvermögens werden alle Bohrungen der Form mit Grundlage im Klarschmelzverfahren ausgegossen. Nach dem Erkalten kann mittels Waage die benötigte Menge Grundlage in Gramm errechnet werden.

Der Verdrängungsfaktor gibt an, wieviel Grundlage von der eingewogenen Wirkstoffmasse verdrängt und somit überflüssig wird. Für viele Wirkstoffe liefert das NRF die Verdrängungsfaktoren. Für selten eingesetzte Arzneistoffe kann es vorkommen, dass dieser Wert eigenständig ermittelt werden muss.

Bei Monopräparaten folgt die Berechnung der Grundlage der Formel: M(N) = N * (E – f * A)

Beispiel: Es sind 20 Paracetamol Zäpfchen mit 100 mg pro Zäpfchen verordnet. Der Kalibrierwert pro Zäpfchen beträgt 1,2 Gramm. Der Verdrängungsfaktor laut NRF ist 0,72:

M(N) = N * (E – f * A) daraus folgt: M(N) = 20 * (1,2 – 0,72 * 0,1)

Ansatzfestlegung

Bei der Zäpfchenherstellung wird stets mit einem Überschuss gearbeitet. Sind 20 Zäpfchen verordnet, so muss der Ansatz für mehr als 20 Suppositorien berechnet werden. Bei einer stückgenauen Herstellung wird das zuletzt gegossene Zäpfchen mit hoher Wahrscheinlichkeit von der Masse und dem Gehalt der anderen abgeteilten Einheiten abweichen.

Überschuss je Verordnungsmenge bei stark sedimentierenden Wirkstoffen:

  • 7 bis 10 Zäpfchen: x+5
  • 11 bis 20 Zäpfchen: x+6
  • 21 bis 30 Zäpfchen: x+10

Überschuss je Verordnungsmenge bei gut dispergierten Wirkstoffen:

  • Bis 20 Zäpfchen:x+2
  • Bis 30 Zäpfchen: x+3
  • Bis 40 Zäpfchen: x+4

Masserichtigkeit und Masseneinheitlichkeit

Die Masserichtigkeit soll nachweisen, dass jedes Zäpfchen über das richtige Gewicht verfügt. Fehler, wie die Verwendung der falschen Form oder das Einarbeiten von zu viel Luft kann mittels Massebestimmung ermittelt werden. Je nachdem, ob der Rezeptar die Zäpfchen in einer Metallgießform oder einer Einmalgießform gegossen hat, unterscheidet sich das Prüfverfahren. Bei Metallgießformen darf die ermittelte Masse keine höhere Abweichung als 3 Prozent zur mittleren Masse aufweisen. Die ermittelte mittlere Masse der Zäpfchen wird also mit der Soll-Masse eines Zäpfchens verglichen. Das NRF verweist darauf, dass diese Prüfung keine Vorgabe des europäischen Arzneibuches ist.

Die Prüfung auf Masseinheitlichkeit ähnelt der Prüfung auf Gleichförmigkeit der Masse bei Kapseln. Die Masse der einzelnen Zäpfchen und aller Zäpfchen zusammen wird bestimmt. Die relative Standardabweichung sollte 5 Prozent nicht überschreiten. Diese Prüfung kann nur bei der Herstellung in Metallformen angewendet werden.

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