Kasse muss nicht zahlen

Wegovy-Kostenübernahme: Klägerin scheitert

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Mainz -

Die Krankenkasse einer gesetzlich Versicherten muss nicht die Kosten für eine Abnehmspritze übernehmen. Dies urteilte das Sozialgericht Mainz.

Demnach habe die versicherte Frau bei ihrer Krankenkasse die Kostenübernahme für das Präparat Wegovy (Semaglutid, Novo Nordisk) beantragt, welche der Versicherer ablehnte. Diese Ablehnung bestätigte das Gericht nun, da es sich um ein Arzneimittel zur Gewichtsreduktion und damit um ein Lifestyle-Produkt handele. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Lifestyle-Produkte seien von der Versorgung gesetzlicher Krankenkassen ausgeschlossen. Die gesetzlichen Krankenkassen seien durch die Verfassung nicht verpflichtet, „alles zu leisten, was an Mitteln zur Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit verfügbar sei“, so das Gericht. Anders sei dies nur bei lebensbedrohlichen Krankheiten, welche bei der Klägerin jedoch nicht vorgelegen habe.

Zu dem Thema hatte im vergangenen Jahr auch der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) einen Verordnungsausschluss vollzogen.

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