Versorgungsstärkungsgesetz

Notdienst: KBV will nicht mit Apothekern

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Berlin -

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) will beim Thema Notdienst nicht mit den Apothekern kooperieren. Das stellt die Ärzteverband in einer Stellungnahme zum Referentenentwurf des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes (GKV-VSG) klar. Mit den geplanten Änderungen beim Entlassmanagement ist man dagegen grundsätzlich zufrieden, plädiert aber für eine Pflicht zur Mitgabe von Arzneimitteln für mindestens drei Tage.

Laut Referentenentwurf sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) mit den Landesapothekerkammern in einen Informationsaustausch über die Organisation des Notdienstes treten, um die Versorgung der Versicherten zu verbessern. Daneben soll es beim Notdienst auch eine Pflicht zur Kooperation und organisatorischen Verknüpfung mit Krankenhäusern und mit Rettungsleitstellen zur Förderung von gemeinsamen Leitstellen geben. „Dies lehnt die KBV ab“, so die ärztliche Stellungnahme.

Während die KBV auf die Apotheker nicht namentlich eingeht, begründet sie ihre Abneigung in den beiden anderen Fällen präzise: Die Kooperation mit Rettungsleitstellen sei bereits umgesetzt, müsse aber noch flächendeckend eingerichtet werden. In eine Richtung von der Rettungsleitstelle zum ärztlichen Bereitschaftsdienst soll die Umsetzung jetzt erfolgen. Eine Zusammenlegung der Leitstellenstruktur lehnt die KBV ab.

Bezüglich der Krankenhäuser befürchten die Ärzte, dass eine Kooperationspflicht anderweitige gut funktionierende Notdienstvereinbarungen gefährden könnte. „Die neuen Regelungen greifen zu stark in die regional sehr unterschiedlich ausgestalteten Notdienstvereinbarungen ein“, heißt es von der KBV. Die bisherige Kann-Regelung sei ausreichend.

Beim Thema Entlassmanagement ist die KBV positiver gestimmt. Laut Referentenentwurf dürfen Krankenhäuser künftig „zur Sicherstellung einer durchgehenden Versorgung mit Arzneimitteln“ die jeweils kleinste Packung des erforderlichen Medikaments verordnen. Zudem dürfen sie häusliche Krankenpflege und die Versorgung mit Heilmitteln für eine Dauer von maximal sieben Tagen verordnen.

Diese neu zu schaffende Möglichkeit befürwortet die KBV, wendet aber ein, die Möglichkeit müsse zur Pflicht werden. Sollen laut Entwurf bei entsprechenden Verordnungen die Bestimmungen über die vertragsärztliche Versorgung gelten, dürften die damit verbundenen Kosten nicht das Budget der Hausärzte belasten, so die KBV. Hier wünschen sich die Ärzte eine Klarstellung.

Das Recht der Krankenhäuser, Arzneimittel für kurze Übergangszeiträume abzugeben, bleibt unberührt. Die KBV will Krankenhäuser verpflichten, die benötigte Menge an Arzneimitteln für mindestens drei Tage mitzugeben – bislang gilt eine Übergangszeit von maximal drei Tagen. Dazu hat die KBV einen entsprechenden Gesetzgebungsvorschlag im Rahmen des geplanten eHealth-Gesetzes eingebracht.

Für größere Aufregung sorgt die geplante „Zwangsaufkaufregelung“ zum Abbau von Überversorgung. Die KBV vermutet „die wahre Absicht, nämlich die Abschaffung unabhängiger und selbständiger Arztpraxen zugunsten von MVZ mit angestellten Ärzten in abhängiger Stellung“.

Dies werde bestätigt durch die geplante Förderung von MVZ, etwa dadurch, dass auch Kommunen diese einrichten dürfen sollen. Durch diesen „Angriff auf die Freiberuflichkeit der ärztlichen Berufsausübung“ würden junge Ärzte nachhaltig demotiviert, sich niederzulassen. Laut KBV müsste zumindest die wirkliche Versorgungssituation berücksichtigt und eine gerechte Entschädigung für den aufzukaufenden Arztsitz gesichert werden.

Weiteren Änderungsbedarf sehen die Ärzte bei den geplanten Terminservicestellen, die eine Wartezeit von höchstens vier Wochen garantieren sollen. Hierzu sollen auch Kliniken ambulante Versorgung anbieten. Die KBV lehnt eine gesetzliche Regelung zum Wartezeitenmanagement generell ab. Dazu bestehe kein Bedürfnis, heißt es in der fünfzigseitigen Stellungnahme. Versicherte seien insgesamt eher zufrieden mit der Terminsituation, nicht jeder Termin sei dringend.

Längere Wartezeiten seien Folge von Ärztemangel, fehlender Patientensteuerung und einer hohen Anzahl von Arzt-Patienten-Kontakten. Laut KBV muss der Zugang zur ambulanten Versorgung besser gesteuert werden, etwa durch eine regionale Selbstverwaltungslösung, die in eilbedürftigen Fällen eine zügige Behandlung bei einem Facharzt ermögliche.

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