Apothekenbetriebsordnung

VDPP: Nur die Entfernung zählt

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Erleichterungen für Filialverbünde finden bei keinem der Berufsverbände, die eine Stellungnahme zur Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) abgegeben haben, Zustimmung. Der Verein demokratischer Pharmazeutinnen und Pharmazeuten (VDPP) geht es bei seiner Kritik rein sachbezogen an: Bei der Zentralisierung von Aufgaben dürfte aus Sicht der Versorgungssicherheit alleine die Entfernung der Apotheken voneinander eine Rolle spielen.

Laut VDPP gibt es aus Sicht der Patientenversorgung keinen sachlichen Grund, nahe beieinander liegenden Apotheken mit verschiedenen Inhabern eine „Zentralisierung“ des Notdienstes zu verweigern, diese aber einem Filialverbund von bis zu vier Apotheken zu gestatten. Überhaupt sollte eine solche „Zentralisierung“ allein auf freiwilliger Einigung basieren und nicht als Wettbewerbsinstrument eingesetzt werden.

Auch die Streichung von Rezeptur/Labor in Filialapotheken stellt laut VDPP keine sachgerechte Regelung dar: So müssten Apotheken auch im Notdienst grundsätzlich in der Lage sein, Rezepturen herzustellen.

Positiv würde der Verein die Einführung eines verbindlichen zertifizierten QMS für Apotheken mit angemessenen Übergangsfristen bewerten – und zwar für alle Arbeitsbereiche in allen Apotheken. Auch bei dem Nebensortiment ist der VDPP für eine stärkere Regulierung über Art und Umfang als im Referentenentwurf vorgesehen: Weil Arzneimittel ein besonderes Gut seien, müssten Apotheken als solche klar erkennbar sein und Verstöße als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Die Pflicht zur (vertraulichen) Beratung findet der VDPP gut; auch Versandapotheken müssten einbezogen werden. Bei der Lieferung durch Boten müsse die Beratung auch durch einen persönlichen und zu dokumentierenden Anruf nachgeholt werden können.

Nachholbedarf gibt es laut Verein bei der Abgabe von Arzneimitteln an Kinder und Jugendliche: Hier sollte es klarere Regelungen geben; der Verein verweist auf ein entsprechendes Merkblatt der ABDA. Alle Neuerungen sind laut VDPP bei der Honorierung zu berücksichtigen.

 

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