Sieben Klagen

Rezeptur-Retax: Apothekerverbände ziehen vor Gericht

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Berlin -

Eine faire Abrechnung von Rezepturen – das wünschen sich nicht nur Apotheken seit Jahren, auch der Deutsche Apothekerverband (DAV) setzt sich nun gerichtlich dafür ein. Das Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG) habe gezeigt, dass die Apotheken richtig abrechnen und die Krankenkassen lange unrechtmäßig retaxiert haben. Nun sollen weitere Erfolge für die Apotheken erstritten werden.

Der DAV und seine Landesapothekerverbände würden nun in den kommenden Monaten ihre juristischen Bemühungen intensivieren, die ordnungsgemäße Abrechnung von Rezepturen laut Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) gegenüber den Kassen durchzusetzen, so der DAV. Sieben Klagen wurden dazu zuletzt bei den Sozialgerichten eingereicht.

Hier solle nun geklärt werden, wie ähnliche Retax-Fälle zu bewerten seien. „Rezepturen sind ein unersetzbarer Bestandteil der Arzneimittelversorgung. Gerade weil solche individuell hergestellten Arzneimittel in den Apotheken einen hohen Personal- und Sachaufwand erfordern, müssen die Krankenkassen sie auch ohne Wenn und Aber bezahlen“, so DAV-Vorstandsmitglied Thomas Dittrich.

Laut BSG könnten die für die Rezeptur benötigten Fertigarzneimittel komplett abgerechnet werden, auch wenn nicht die ganze Packung gebraucht werde. „Das ist richtig so, denn sonst bleiben die Apotheken auf den Kosten sitzen. Schließlich können sie die restliche Teilmenge des Fertigarzneimittels nirgendwo anders einsetzen“, bekräftigt Dittrich die DAV-Position, die bisher aber immer wieder zu Retaxationen durch die Kassen geführt hat. Um dem aus dem Weg zu gehen, entschieden sich einige Apotheken, nach den Vorgaben der Kassen abzurechnen.

Nach Fertigarzneimittel auch Wirkstoffe klären

„Bei ähnlichen Rechnungskürzungen von Krankenkassen müssen wir erneut die Sozialgerichte um Klärung ersuchen. In diesen Klagen geht es nicht um Fertigarzneimittel, sondern um Wirkstoffe. Auch hier wollen die Kassen nicht den vollen Preis der Abpackung zahlen, sondern nur den anteiligen Preis von daraus entnommenen Teilmengen. Und auch hier gilt: Wenn die Apotheken die Versicherten versorgen, müssen deren Kassen die Rechnung bezahlen“, so Dittrich weiter.

Die Neuregelungen über das geplante Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes (ApoVWG) seien abzulehnen: „Die Änderungen gehören ersatzlos gestrichen, weil sie die Krankenkassen entlasten sollen, aber damit die Apotheken belasten würden. Der DAV ist jederzeit bereit, mit den Krankenkassen über kostendeckende Abrechnungspreise zu verhandeln.“

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