Bayern

AOK und Ärzte streiten um Millionen-Regresse

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Berlin -

In Bayern spitzt sich ein Konflikt zwischen den Hausärzten und der AOK Bayern zu: Die Hausärzte wehren sich vehement gegen massenhafte Regressforderungen der Kasse. Im Dezember hatte diese tausenden Ärzten Abrechnungsfehler vorgeworfen und insgesamt 12,5 Millionen Euro zurückgefordert. Dr. Dieter Geis, der Vorsitzende des Bayerischen Hausärzteverbands (BHÄV), hält das Vorgehen für vertragswidrig. Die Kasse verteidigt die Regresse und weist die öffentliche Kritik zurück: „Auch eingetragene Vereine müssen Gesetze anerkennen“, kontert Dr. Helmut Platzer, AOK-Vorstandsvorsitzender in Bayern.

Im Dezember hatte die Kasse laut Ärzteverband für die Quartale 2/2012 bis 3/2014 „sachlich-rechnerische Berichtigungen“ geltend gemacht und von 2700 Ärzten jeweils bis zu 100.000 Euro zurück gefordert. Für die Rückzahlung setzte die Kasse eine Frist von 30 Tagen. Die AOK habe mehr als zwei Jahre vermeintliche Forderungen gesammelt, um den Hausärzten, die an der Hausarztzentrierten Versorgung teilnehmen, kurz vor den Weihnachtsfeiertagen zum Teil existenzbedrohende Forderungen zuzustellen, wirft Geis der Kasse vor. Er findet das Vorgehen der Kasse perfide.

Die AOK gefährde damit den sozialen Frieden und die flächendeckende medizinische Versorgung. Das Verhalten verstoße eindeutig auch gegen die Intention des Gesetzgebers, dem drohenden Mangel an Hausärzten entgegenzusteuern, so Geis. In mehreren Rundschreiben bezeichnet der BHÄV die Forderungen und das Vorgehen als „eindeutig vertragswidrig“.

Der Verband kritisiert außerdem „den Versuch, die bayerischen Hausärzte generell unter den Verdacht der Falschabrechnung zu stellen“. Die Vorwürfe seien in ganz überwiegendem Maße nicht gerechtfertigt. „Ich bin bestürzt, wie viele falsche Forderungen die AOK Bayern offenbar verschickt hat“ so Geis. In der freien Wirtschaft könne die Übersendung einer unberechtigten Zahlungsaufforderung sogar einen versuchten Betrug darstellen.

Der Verband unterstellt der Kasse Absicht. Er hat das Bayerische Ministerium für Gesundheit und Pflege als Aufsicht gebeten, tätig zu werden und „diese Geisterfahrt der AOK Bayern endlich zu stoppen“.

Für betroffene Kollegen hat der Verband einen Musterbrief entworfen, mit dem diese auf die Aufforderungen reagieren konnten. Demnach ist die AOK weder berechtigt noch verpflichtet, die einzelnen Hausärzte zur Rückzahlung von Korrekturbeträgen aufzufordern, ohne zuvor das vertraglich vorgesehene Prüfverfahren einzuhalten.

Schon gar nicht dürfe die AOK die einzelnen Hausärzte ohne die Möglichkeit des Widerspruchs und ohne vorherige Information und Abstimmung mit dem Ärzteverband zur direkten Zahlung auffordern. Der Verband forderte die Kasse auf, den angekündigten Einbehalt von Honoraren zu unterlassen und den vertraglich vorgesehenen Weg einzuhalten.

Die AOK Bayern wehrt sich gegen die „markigen Sprüche“ der Ärzte: Wenn Leistungen zu Unrecht in Rechnung gestellt würden, seien Krankenkassen verpflichtet, diese zurückzufordern. Einige hundert Ärzte hätten die Forderung bereits beglichen. „Der Vertrag sieht eindeutig vor, dass die Krankenkasse eine sachlich-rechnerische Berichtigung direkt gegenüber dem Hausarzt geltend macht“, so AOK-Chef Platzer.

Von Hausärzten vorgebrachte inhaltliche Einwände würden ernst genommen und untersucht. „Die bisherigen Prüfungen haben allerdings die festgestellten Abrechnungsfehler bestätigt.“ Alle Ärzte, die mit Musterschreiben des BHÄV reagiert hätten, erhielten nochmals eine Information über das praxisindividuelle Ergebnis und bekämen einen persönlichen Ansprechpartner genannt.

In den Fällen, in denen keine inhaltlichen Einwände gegen die Forderung eingegangen seien, sollen im Februar die Forderungen mit den anstehenden Honorarzahlungen verrechnet werden. Die AOK bietet den Ärzten bei sehr hohen Forderungen eine Stundung oder Teilzahlung an.

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