Präimplantationsdiagnostik

Länder beschließen PID-Ethikkommission

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Sechs norddeutsche Bundesländer bilden gemeinsam eine Ethikkommission zur Präimplantationsdiagnostik. Das Kabinett in Schwerin stimmte einem entsprechenden Gesetzentwurf zu, wie das Sozialministerium von Mecklenburg-Vorpommern mitteilte. Mit dabei sind Hamburg, Schleswig-Holstein, Bremen, Niedersachsen und Brandenburg. Das Gremium soll seinen Sitz in Hamburg haben.

Als Präimplantationsdiagnostik (PID) bezeichnet man die genetische Untersuchung von Zellen eines Embryos, das nach künstlicher Befruchtung im Reagenzglas gezeugt wurde. Sie ist in Deutschland grundsätzlich verboten. Frauen können sich jedoch an die Kommission wenden und einen Antrag auf PID stellen, wenn sie befürchten, dass ihr Kind schwere Erbkrankheiten haben wird oder tot zur Welt kommt. Bundesweit wird jährlich mit etwa 200 Fällen gerechnet.

Der Staatsvertrag muss noch von den Parlamenten der beteiligten Länder ratifiziert werden. Zum 1. Februar 2014 soll die Kommission ihre Arbeit aufnehmen. Die PID wird ab dem kommenden Jahr in Deutschland möglich sein.

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