Blutentnahme

Polizei soll Medikamenten-Spiegel prüfen

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Blutproben zum Nachweis von Alkohol, Betäubungsmitteln oder Medikamenten sollen in Zukunft auch von Polizei und Staatsanwaltschaft angeordnet werden dürfen. Der Bundesrat hat der Bundesregierung eine entsprechende Änderung der Strafprozessordnung vorgelegt. Insbesondere bei Kontrollen im Straßenverkehr soll die Strafverfolgung damit effektiver gemacht werden.

Derzeit dürfen Blutuntersuchungen nur auf richterliche Anordnung hin erfolgen. Diese können zwar auch telefonisch eingeholt werden. Insgesamt entstehe durch den Richtervorbehalt aber eine zeitliche Verzögerung, die zu ungenauen Feststellungen führen könne, heißt es in der Begründung der Länderkammer. Dies entspreche nicht den Erfordernissen einer effektiven Strafverfolgung.

Laut Bundesrat gibt es keine rechtsstaatlichen Bedenken für die Übergabe der Anordnungskompetenz an Staatsanwaltschaft und Polizei. Schließlich sei die richterliche Abordnung nicht im Grundgesetz verankert.

Die Bundesregierung will den Entwurf der Länderkammer mit Blick auf die rechtsstaatlichen Anforderungen sowie die Sicherstellung einer effektiven Strafverfolgung „näher prüfen“.

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