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Debeka-Vertriebler kauften Adressen

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Berlin -

Die Debeka Krankenversicherung steht nach einem Bericht des Handelsblatts vor einem Datenskandal: Demnach haben Mitarbeiter der privaten Krankenversicherung jahrelang Adressen von angehenden Beamten gekauft. Die Debeka räumt Verfehlungen ein. Als Reaktion wurde mit sofortiger Wirkung eine neue Verhaltensrichtlinie für die 17.000 Mitarbeiter eingeführt.

Das Handelsblatt beruft sich auf ehemalige Mitarbeiter der Debeka, die den Adressenkauf als gängige und vertraute Praxis beschrieben. Einer habe an Eides statt erklärt, elf Jahre lang Beamtenadressen von seinem Vorgesetzten gekauft zu haben. „Ob das legal war oder nicht, habe ich nicht gefragt. Die Adressen kamen ja von meinem Chef. Die waren für uns wie Gold“, zitiert die Zeitung den ehemaligen Angestellten.

Laut Handelsblatt reagierte die Debeka auf eine entsprechende Anfrage mit einer Pressemitteilung. Darin bestätigt Vorstandsvorsitzender Uwe Laue, dass es in der Vergangenheit zu Verfehlungen gekommen war. „So wissen wir, dass in den 1980er und 1990er Jahren Vertriebsmitarbeiter auf eigene Rechnung Adressen potentieller Kunden erworben haben, die zwischen Mitarbeitern weiter verteilt wurden.“

Auch der damaligen Führungsmannschaft habe „die Sensibilität für diese datenschutzrechtliche Thematik“ gefehlt, so Laue. „Und in diese Selbstkritik schließe ich mich ausdrücklich mit ein.“ Die vom Handelsblatt zitierten Beteiligten gaben als Zeitraum der Bestechung auch die Jahre zwischen 1994 und 1998 an – als Laue noch Vertriebsleiter bei der Debeka war.

Der neue Kodex wurde Laue zufolge in den vergangenen zwölf Monaten vom Vorstand, dem Gesamtbetriebsrat, der Rechtsabteilung und dem Compliance-Beauftragten erstellt. Die Richtlinie umfasse Datenschutz, IT-Sicherheit und Nichtdiskriminierung sowie Regelungen gegen Bestechung und Korruption. Eine direkte Weisung lautet: „Die Debeka toleriert keinerlei Form der Bestechung und Korruption.“

Regeln gibt es auch zu Geschenken, Einladungen und sonstigen Vorteilen. So seien Sachgeschenke nur bis höchstens 25 Euro gestattet, Einladungen von Privatpersonen zu Veranstaltungen gänzlich untersagt.

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