Anteil an Arzneimittelausgaben sinkt

Phagro: Großhandel ist kein Kostentreiber

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Berlin -

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) steckt in einer Finanzkrise, häufig werden dabei auch die steigenden Arzneimittelausgaben als Kostentreiber genannt. Der Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels (Phagro) widerspricht jedoch: Der Anteil des Großhandels an den GKV-Ausgaben für Arzneimittel sei in weniger als 15 Jahren sogar um 30 Prozent gesunken.

„Der vollversorgende Pharmagroßhandel ist im Gesundheitssystem kein Kostentreiber“, betonen die beiden Geschäftsführer Michael Dammann und Thomas Porstner. „Dank hoher Effizienz bleiben wir ein Garant der Versorgungsstabilität, und das bei sinkenden Kostenanteilen.“

Der vollversorgende Pharmagroßhandel beliefere mehrmals täglich alle rund 17.000 Apotheken in Deutschland und sei damit ein elementarer Bestandteil der Arzneimittelversorgung. Dennoch seien 2024 gerade einmal 2,8 Prozent der GKV-Ausgaben für Arzneimittel auf den Großhandel entfallen. Das gehe aus dem Jahrbuch „Zahlen, Daten, Fakten 2025“ hervor, das die Abda im Juni veröffentlicht hat. Im Jahr 2010 habe der Anteil noch bei 4 Prozent gelegen. Der sinkende Anteil sei eine direkte Folge der seit Jahren nahezu unveränderten gesetzlichen Großhandelsvergütung und des damit verbundenen Margenrückgangs.

Lösung aus einem Guss

„Für die angestrebte Stärkung der Vor-Ort-Versorgung muss die Bundesregierung neben der Anpassung der Apothekenhonorare diese Entwicklungen mitdenken“, betonen die beiden Geschäftsführer. Dabei unterstützen sie die Forderung der gesundheitspolitischen Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Simone Borchardt, nach einer „Lösung aus einem Guss“.

„Eine solche ganzheitliche Lösung muss alle an der Arzneimittelversorgung Beteiligten einbeziehen – und damit auch den Pharmagroßhandel, der bereits einen erheblichen Konsolidierungsbeitrag leistet“, so Porstner und Dammann. Der Festzuschlag müsse als Mindestvergütung für den Pharmagroßhandel erhalten bleiben, zudem sei es dringend notwendig, die Struktur der gesetzlichen Großhandelsvergütung zu überprüfen.

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