Niedersachsen

Strafbefehl gegen MDK-Chef

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Berlin -

Der ehemalige Geschäftsführer des medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) in Niedersachsen, Jürgen Vespermann, muss sich wegen Anstiftung zur Untreue in fünf Fällen verantworten. Das Amtsgericht Hannover hat heute einen Strafbefehl erlassen. Vespermann soll den Verwaltungsrat veranlasst haben, zwischen Februar 2001 und April 2009 sein Gehalt ungerechtfertigt zu erhöhen. Den Schaden beziffert das Gericht auf 146.419 Euro.

Vespermann soll die ehrenamtlichen MDK-Verwaltungsratsvorsitzenden Rolf Wille und Heinz-Joachim Barchmann überzeugt haben, ihm von 2001 an den Differenzbetrag zwischen seiner Vergütungsgruppe B3 und der Besoldungsgruppe B5 in Höhe von rund 700 Euro zu bewilligen. Bis Ende 2004 soll Vespermann so 27.000 Euro zu viel erhalten haben. Von 2005 bis 2007 wurde ihm sogar der Differenzbetrag zu der Besoldungsgruppe B7 gezahlt – insgesamt 37.000 Euro.

Außerdem sollen die Verwaltungsratsvorsitzenden Vespermann zu Unrecht eine „leistungsorientierte Zulage für das Jahr 2006“ in Höhe von 12.000 Euro bewilligt haben, für 2007 soll es weitere 7000 Euro gegeben haben. Von 2007 bis 2009 sollen Vespermann schließlich ungerechtfertigterweise 64.000 Euro gezahlt worden sein.

Vespermann soll den Kontrolleuren die Vereinbarungen zur Unterschrift vorgelegt haben, obwohl er gewusst habe, dass ein höheres Gehalt nicht durchsetzbar gewesen wäre und ihm kein Anspruch auf Vergütung von Mehrarbeit zugestanden hätte, so das Amtsgericht Hannover. Im September waren Vespermann, Wille und Barchmann von ihren Posten zurückgetreten.

Der ehemalige MDK-Geschäftsführer hat dem Gericht zufolge den Schaden bereits ersetzt. Vespermann ist inzwischen aus dem Beamtenverhältnis ausgeschieden und hat seine Pensionsansprüche verloren. Aus diesen Gründen hat das Gericht die Verhängung der Strafe – eine Verwarnung, 5400 Euro Geldstrafe und ein Jahr Bewährung – ausgesetzt.

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