Räumlichkeiten, Personal, Beratungspflicht

MVDA: Fünf Eckpunkte für Abgabe von Genuss-Cannabis

, Uhr
Berlin -

Bei der Freigabe von Cannabis zu Genusszwecken könnten die Apotheken laut MVDA eine Schlüsselrolle einnehmen. Denn die kontrollierte Abgabe in der Offizin könnte einen Beitrag zur Entschärfung des Konflikts um die Legalisierung leisten. Eine Konkurrenz mit Coffeeshops dürfe es dabei aber nicht geben, fordert die Kooperation in einem Positionspapier.

Laut MVDA ist der Fokus auf vorurteilsfreie und entkriminalisierende Abgabe, Beratung und Kontrolle entscheidend. „Uns treibt die Befürchtung, dass hier vor dem Hintergrund politischer Opportunität Entscheidungen getroffen werden, die einer sicheren Versorgung etwaiger Konsumenten mit dann legalen Cannabis-Produkten zuwiderlaufen.“ Daher habe man sich veranlasst gesehen, die eigenen Positionen zu formulieren und in die Debatte einzubringen.

Fünf Eckpunkte für die Abgabe in Apotheken hat der MVDA formuliert:

  • Bereitstellung entsprechend vorgeprüfter Ware in den Räumen der Apotheke oder dazu bereitgestellter zusätzlicher Räumlichkeiten
  • Regelmäßige, mindestens einmal jährliche Zertifikatsschulung zur Analytik, Abgabe, Beratung und möglichen Nebenwirkungen von regelmäßigem Drogenkonsum allgemein, organisiert durch die Apothekerkammern oder weiteren zertifizierten Institutionen für alle Mitarbeiter:innen
  • Abgabe unter Verantwortung eines Apothekers bzw. einer Apothekerin
  • Abgabe nur durch pharmazeutisches Personal oder speziell geschultes Personal
  • Mögliche verpflichtende Beratung bei jeder Abgabe analog der Pflichtberatung bei der Abgabe der „Pille danach“ und Dokumentation für die Evaluation

Für die Apotheken als Abgabestelle sprechen laut MVDA mehrere Aspekte:

Qualitätskontrollierte Abgabe

Die bereits in Apotheken zuverlässig funktionierenden Lieferketten und deren Kontrollmechanismen zur Sicherstellung einer bedarfsadäquaten Qualität bis zur Abgabe können laut MVDA aus der Versorgung mit Medizinalcannabis leicht adaptiert werden. Dabei lassen sich das bewährte und sichere Versorgungssystems mit entsprechenden Vorschriften zur Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken weiterentwickeln – ohne das Risiko einer „unkontrollierten Marktüberschwemmung durch Cannabis ungeklärter Herkunft mit möglicherweise gesundheitsgefährdenden Zusammensetzungen oder Dosierungen“.

Niederschwelliger Zugang

Die Bevölkerung assoziiere Apotheke grundsätzlich mit Gesundheitskompetenz. „Die Akzeptanz und Wertschätzung der Beratung sind hier unvergleichlich hoch.“ Das Distributions- und Beratungsnetzwerk sei deutschlandweit vorhanden. Eine einheitliche, qualifizierte Beratung sei somit über die Apothekerkammern in kürzester Zeit umsetzbar.

Apotheken als Vermittler

Abgesichts der unterschiedlichen Positionen beim Thema „Freigabe von Cannabis“ böten die Apotheken eine „elegante Lösung zur Überwindung des Akzeptanzproblems“, so der MVDA. Analog zur „Pille danach“ bestehe die Möglichkeit einer verpflichtenden Abgabeberatung, in diesem Fall zu den Risiken der Droge. Gerade zu Beginn sei auch eine begleitende Datenerhebung und Dokumentation wichtig für die Evaluation, „dies können Apotheken per se leisten, da dies zu ihren standardisierten Alltagsmaßnahmen zählt“.

Keine Konkurrenz durch Coffeeshops

Man warne aber davor, Apotheken in den Wettbewerb mit „Coffee-Shop-Ketten“ nach niederländischem Vorbild, bisher kriminellen Vertriebswegen oder anderen schnell entstehenden Strukturen zu stellen, bei denen die „Gewinnmaximierung“ die tatsächliche Triebfeder sei. „Wir sehen aus Gründen des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung eine Apothekenpflicht auch EU-rechtlich für vertretbar und die Krankenkassen in dieser Frage an unserer Seite. Konfrontiert mit einem Wettbewerb über alternative Vertriebswege dürften sich Apotheken schnell komplett aus der Versorgung mit Genuss-Cannabis zurückziehen oder sich den dann geltenden Minimalvorschriften anpassen. Dies ist aus unserer Sicht nicht im Sinne des Gesundheitswesens.“

Das Positionspapier wurde vom Arbeitskreis Gesundheitspolitik unter der Leitung von Apothekerin Daniela Kolb und auf Basis einer Mitgliederbefragung von Anfang Juni erarbeitet.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Mehr zum Thema
Online- statt BtM-Rezept
Cannabis-Rezept für einen Euro
Weitere Studie in der Schweiz
Legal kiffen: Cannabis aus der Apotheke
Mehr aus Ressort
Gutachten gegen Pseudo-Apotheken
Overwiening schließt Klage nicht aus

APOTHEKE ADHOC Debatte