Bundesrat

Länder kippen Kartellrecht für Kassen

, Uhr aktualisiert am 23.11.2012 13:35 Uhr
Berlin -

Die Bundesregierung will Krankenkassen dem Kartellrecht unterstellen. Nach monatelangen Diskussionen hatte sich die FDP im Oktober mit diesem Vorschlag gegen den Widerstand der Union durchgesetzt. Das Vorhaben ist nun im Bundesrat allerdings gescheitert: Die Bundesländer haben Bedenken, was die Kontrolle der Kassen durch das Bundeskartellamt betrifft.

Mit der Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) soll das Bundeskartellamt ermächtigt werden, Absprachen von Krankenkassen zu verfolgen. Auch für die Fusionskontrolle wäre die Behörde dann zuständig. Außerdem könnten sich Kassen künftig gegenseitig wettbewerbsrechtlich abmahnen. Nur die im Sozialgesetzbuch vorgesehenen Kooperationen, etwa im Bereich der Festbeträge für Medikamente, sollen nicht verfolgt werden dürfen.

Die Union hatte gegen die Neuregelung protestiert: Kassen könnten nicht einerseits zu Fusionen motiviert werden und andererseits als Wettbewerber keine Absprachen treffen dürfen, so das Argument. Auch die Krankenkassen fürchten eine Gleichstellung mit rein profitorientierten Unternehmen.

Heute stand die GWB-Novelle zur Abstimmung im Bundesrat. Mehrere Ausschüsse der Länderkammer, darunter auch der Gesundheitsausschuss, hatten schon zuvor Einwände geltend gemacht und gefordert, das Thema im Vermittlungsausschuss erneut zu beraten. Im Plenum wurde heute ein entsprechender Beschluss gefasst. Die Länder fürchten, dass die Versorgung der Patienten leiden könnte und wollen die Kassen nicht automatisch europäischem Kartellrecht unterstellen.

Kurz vor der Abstimmung hatten die Kassen nochmals Druck auf die Länder gemacht: Der Verband der Ersatzkassen (vdek) „appelliert eindringlich“, dem geplanten Gesetz nicht zuzustimmen. Es sei nicht nachvollziehbar, wieso die Bundesregierung die Kassen dem Kartellrecht unterstellen wolle, das eigentlich für private gewinnorientierte Unternehmen vorgesehen sei, so vdek-Chef Christian Zahn.

Aus Sicht des Kassenverbandes sollte die Regierung an eigenen sozialrechtsspezifische Wettbewerbsregeln arbeiten. Zahn warnte auch davor, dass die Einflussmöglichkeiten der Länder erheblich schrumpfen würden, sollten die Kassen neben der Länder- und Bundesaufsicht auch noch vom Bundeskartellamt beaufsichtigt werden.

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