Dienstleistungsrichtlinie

Keine EU-Regeln für Apotheker

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Berlin -

Heilberufler bekommen bei ihrem Kampf gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie Rückendeckung. Freiberufliche Ärzte, Apotheker & Co. sollten von den Vorgaben ausgeschlossen werden, fordert der Gesundheitsausschuss des EU-Parlaments.

Die EU möchte bald ein Maßnahmenpaket einführen, das es Freiberuflern erleichtern soll, überall in der EU zu arbeiten. Dazu sollen nationale Regulierungen der Mitgliedstaaten abgestimmt werden. „Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen es Dienstleistern erleichtern, administrative Hürden zu überwinden“, wirbt die EU-Kommission. 500 Millionen Menschen könnten die Freiberufler so erreichen.

Gleichzeitig räumt die Kommission aber ein, dass nationale Regelungen in bestimmten Bereichen sinnvoll sind: „Für eine Reihe von Berufen, beispielsweise in den Bereichen Gesundheit und Sicherheit, ist die Reglementierung häufig gerechtfertigt.“ Das sehen auch Apotheker, Ärzte und Zahnärzte so. Sie protestierten und lobbyierten gegen die Dienstleistungsrichtlinie und forderten eine Bereichsausnahme. Sprich: Reglementierungen für Freiberufler im Gesundheitsbereich sollen nicht mit den übrigen EU-Staaten abgestimmt werden müssen.

Rückendeckung bekamen die Heilberufler nun vom Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) des EU-Parlaments. Das Gremium hat sich für die Bereichsausnahme ausgesprochen: Die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen durch Angehörige der zu diesem Zweck reglementierten Berufe solle uneingeschränkt geachtet werden, heißt es in dem Beschluss.

In trockenen Tüchern ist die Ausnahme allerdings noch nicht. Der Entschluss des ENVI ist eine Empfehlung an den federführenden Binnenmarktausschuss, der die Änderung in den abschließenden Bericht an das Plenum aufnehmen soll. Die nächste Abstimmung im Binnenmarktausschuss ist für Anfang Dezember vorgesehen.

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