Um die finanzielle Lage der Krankenkassen zu stabilisieren, erhöhte Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) im Rahmen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes den Kassenabschlag auf 2 Euro – ein weiterer Einschnitt für Apotheken, deren Honorare seit über einem Jahrzehnt nicht angepasst wurden. Ende Januar 2025 lief die Maßnahme aus, der Abschlag liegt nun wieder bei 1,77 Euro. Doch welche Folgen hat das? Das wollte der Bundestagsabgeordnete Stephan Pilsinger (CDU/CSU) von der Bundesregierung wissen.
In einem Schreiben zählte Lauterbach das Gesetz zu den Erfolgen seiner Legislaturperiode: Damit seien die zu Beginn bestehende Finanzierungslücke von 17 Milliarden Euro geschlossen und „die finanzielle Stabilität der GKV gesichert“ worden. Dennoch meldeten die Krankenkassen bereits im vergangenen Jahr milliardenschwere Defizite.
Pilsinger wollte daher wissen: „Wie bewertet die Bundesregierung die Rechtssicherheit der Absenkung des Apothekenabschlags auf 1,77 Euro nach Ende der befristeten Erhöhung vom 1. Februar 2023 bis 31. Januar 2025, und wie bewertet sie die Folgen des sinkenden Kassenabschlags?“
Die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Edgar Franke auf die schriftliche Anfrage fiel vage aus. Mit Blick auf die Rechtssicherheit verweist er lediglich auf das ursprüngliche Gesetz und die dort beschlossenen Regelungen, ohne eine juristische Bewertung vorzunehmen. Zu den Auswirkungen der Absenkung äußert sich Franke gar nicht. Statt eine inhaltliche Bewertung abzugeben, wird nur auf die geplanten Einsparungen durch die befristete Erhöhung des Apothekenabschlags von 170 Millionen Euro in den Jahren 2023 und 2024 verwiesen.
„Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der befristeten Absenkung des Apothekenabschlags wird auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/3448 verwiesen“, heißt es in der Antwort. Der in der Antwort zitierte Gesetzentwurf beschreibt die Maßnahmen zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung während der Geltungsdauer des Gesetzes – darunter auch die Erhöhung des Abschlags und das geschätzte Einsparpotenzial. Eine detaillierte Analyse der Folgen nach dem Ende der befristeten Erhöhung fehlt jedoch.
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