Versorgungsgesetz

Kassen müssen vor Strafen warnen

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Die schwarz-gelbe Koalition will Wirtschaftlichkeitsprüfungen im Bereich Arzneimittel überarbeiten: Nach dem Grundsatz „Beratung vor Regress“ sollen die Krankenkassen die Ärzte künftig nicht mehr so schnell finanziell in Haftung nehmen dürfen. So sehen es die Eckpunkte zum Versorgungsgesetz vor, auf die sich die Koalitionäre heute Nacht geeinigt haben. Demnach dürfen die Kassen in einem Jahr keinen Regress festsetzen, wenn sie den Arzt nicht im Vorjahr über seine Verordnungsverhalten beraten haben.

Die Prüfungen der Kassen über ein Jahr müssen spätestens nach zwei Jahren abgeschlossen sein. Zudem sollen Ärzte künftig die Möglichkeit erhalten, die Prüfstelle auf die Besonderheiten ihrer Praxis hinzuweisen: Bei hohen Überschreitungen des Richtgrößenvolumens können sie sich schon vor Einleitung der Prüfung eine verbindliche Aussage geben lassen, dass diese Besonderheiten berücksichtigt werden.

Für den Heilmittelbereich sollen solche Ausnahmen sowie regionale Unterschiede berücksichtigt werden. Versicherte erhalten den Eckpunkten zufolge einen Anspruch, sich notwendige Behandlungen langfristig genehmigen zu lassen. Diese Heilmittel sollen dann nicht mehr Gegenstand von Wirtschaftlichkeitsprüfungen sein.

Der gesundheitspolitische Sprecher der Union, Jens Spahn (CDU), begrüßte die Einigung. „Patienten und Ärzte äußern oftmals die Sorge, dass notwendige Arznei- und Heilmittel nicht verschrieben werden, da Ärzten sonst Regressforderungen von zig Tausend Euro drohen würden. Diese Sorge nehmen wir ernst.“

Besondere Belastungen wie Langzeitverschreibungen oder die Versorgung eines Pflegeheimes sollten von Anfang besser berücksichtigt werden und nicht zum Regress führen. „Wir wollen eine gute Versorgung, keine unverhältnismäßigen Maßnahmen“, so Spahn. Man sei aber in der Koalition der Überzeugung, dass es weiterhin Regelungen brauche, die zu einem wirtschaftlichen Einsatz von kostenintensiven Arznei- und Heilmitteln führten.

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