Vor Ostern hat die GKV-Finanzkommission ihre Stabilisierungsvorschläge präsentiert – insgesamt 66 Maßnahmen. Auch bei den Leistungserbringern soll ordentlich das Messer angesetzt werden. Die Apotheken kommen noch relativ glimpflich davon, allerdings hat die Kommission vorgeschlagen, dass das versprochene Fixum nicht auf einen Schlag kommen soll, sondern bis 2031 gestreckt wird. Damit wäre auch die Hoffnung auf eine baldige Dynamisierung durch die Verhandlungslösung erst einmal vom Tisch. Professor Dr. Reinhard Herzog sieht in den Vorschlägen keinen großen Wurf. Die Fixumserhöhung über Jahre könnte aber zu verschmerzen sein, rechnet er vor.
Statt einer großen Reform seien die vorgeschlagenen Maßnahmen ein Drehen an vielen kleinen Stellschrauben, resümiert Herzog. „Da wird nichts grundlegend reformiert.“
Grundsätzlich sei es aus rein finanzieller Sicht sinnvoll, die Honorare der Leistungserbringer langsamer steigen zu lassen oder zu deckeln, da dort immerhin ein Einsparpotenzial zwischen 5 und 12 Milliarden Euro pro Jahr schlummere. Das Gesundheitswesen sei schwach kapitalisiert, aber stark personalisiert, weshalb vor allem die Personalkosten ins Gewicht fielen.
An andere und teils größere Kostenfaktoren – wie Hochpreiser oder die kostenintensive Hochleistungsmedizin – traue man sich dagegen nicht heran, obwohl dort viel Potenzial bestünde. Hier bräuchte es harte Preisverhandlungen oder eine Rationierung, wovor man jedoch zurückscheue.
Eine EU-weite Ausschreibung von hochpreisigen Medikamenten könnte die Preise drücken. Allerdings würde dadurch vermutlich auch der Marktzugang verlangsamt, schätzt Herzog. Bei den Zuzahlungen traue man sich ebenfalls nicht wirklich ran – die veranschlagten 2 Milliarden Euro mehr seien im Vergleich eher „Kleinkram“.
Einer der größten Kostenposten in dem Bericht ist die Finanzierung für Bürgergeldempfänger. An sich sei es zwar richtig, dass versicherungsfremde Leistungen nicht aus Beitragsgeldern bezogen werden dürfen. Allerdings sei die Maßnahme angesichts der angespannten Haushaltslage im Grunde „rechte Tasche, linke Tasche“, da letztendlich das Geld irgendwo herkommen müsse – ob nun über Beitragsgelder oder dann eben über Steuergelder.
Der demografische Wandel sei zwar ein Faktor, aber er mache im Hinblick auf die Kostensteigerung weniger als 1 Prozentpunkt pro Jahr aus, erklärt Herzog. Außerdem handle es sich um einen langsamen Prozess. „Das eigentliche Problem ist die Fortschrittskomponente.“ Etwa 1 Prozent der Patienten mache ein Drittel der Gesamtkosten aus.
Ein weiteres Problem seien die schlechte Organisation und Bürokratie: „Es wird im Grunde viel zu wenig ärztlich, pflegerisch oder pharmazeutisch gearbeitet.“ Bei knappen Ressourcen ginge es natürlich nicht auf, wenn Ärzte oder Pflegekräfte ein Viertel oder gar Drittel ihrer Zeit mit bürokratischen Aufgaben statt ihren Kernaufgaben verbringen. „Sie sanieren das nicht mit mehr Geld.“ Mehr als 6 Millionen Menschen seien im Gesundheitswesen beschäftigt, mit Strukturen, die sich verfestigt hätten.
Herzog zweifelt daran, dass die Versorgung in ländlichen Gebieten allein durch eine höhere Vergütung besser werde. In der Vergangenheit habe sich durch die Landarztquote gezeigt: „Selbst bei einem Angebot von recht sicheren 200.000 Euro oder mehr Vor-Steuer-Einkommen pro Jahr wolle kaum jemand einen Kassensitz auf dem Land übernehmen.“ Analog werde auch niemand eine Apotheke gründen, nur weil es einen Euro mehr Packungshonorar gebe – die bestehenden Apotheken nähmen das Geld zwar gerne mit, aber die Versorgung in strukturschwachen Regionen verbessere sich dadurch nicht.
Bei einer sofortigen Erhöhung des Fixums auf 9,50 Euro im Jahr 2027 ergebe sich im Schnitt für jede Apotheke ein Plus von gut 55.000 Euro. „Bei einer angenommenen Grundlohnsumme von 4 Prozent – es wird wahrscheinlich etwas mehr sein – abzüglich 1 Prozent läge das Fixum immerhin bei 8,60 Euro im Jahr 2027. Aber gemessen an den 9,50 Euro wären es 45.000 Euro weniger“, erklärt er.
Im Jahr darauf läge das Fixum bei 8,86 Euro – das wären 32.000 Euro weniger; 2029 wären es 19.000 Euro weniger. Insgesamt würde die Apothekerschaft damit um 96.000 Euro schlechter stehen als bei einer direkten Erhöhung auf 9,50 Euro. Bei einer Grundlohnsteigerung von 5 Prozent stünde man immer noch um 70.000 Euro schlechter da.
Nach dem Modell der Finanzkommission bei 4 Prozent Steigerung wären es jedes Jahr 25 bis 27 Cent, dann 30 Cent ab 2030 ohne den Abzug von 1 Prozent. Dies würde dem GKV-System insgesamt etwa 1,8 Milliarden Euro inklusive Mehrwertsteuer im Vergleich zu durchgehenden 9,50 Euro einsparen. Bei 5 Prozent Grundlohnsummensteigerung wäre es immer noch eine Einsparung von etwa 1,3 Milliarden Euro.
Herzog studierte Pharmazie in Freiburg und promovierte in Pharmazeutischer Technologie in Tübingen. Nach Stationen in der Pharmaindustrie lehrt er seit mehr als 30 Jahren in den Life-Science-Studiengängen der Hochschule Albstadt-Sigmaringen, die ihn 2020 zum Honorarprofessor ernannte. Zudem ist er Mitinitiator und Dozent der Studiengänge „Apothekenbetriebswirt:in“ und „Pharmazieökonom:in“ an der Hochschule Schmalkalden. Herzog berät freiberuflich Apotheken sowie Arztpraxen, erstellt Gutachten und Standortanalysen und entwickelt Rechentools.