Fixum rauf, Abschlag runter

CSU: Dringlichkeitsantrag für Apothekenhonorar

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Berlin -

Im bayerischen Landtag wird das Apothekenhonorar nicht entschieden, aber mit einem Dringlichkeitsantrag will die CSU-Fraktion ein Zeichen setzen: Es geht darum, auch künftig die wohnortnahe Arzneimittelversorgung sicherzustellen.

Konkret wird der Bund aufgefordert, es den Apotheken – insbesondere im ländlichen Raum – auch weiterhin zu ermöglichen, auskömmlich zu arbeiten. Dazu sollen nach dem Willen der Fraktion die gesetzlich eingeführte Erhöhung des Apothekerabschlags wieder gestrichen und die Festzuschläge für Apotheken angepasst werden.

„Apotheker sind Gesundheitsdienstleister ganz nah an den Patientinnen und Patienten. Ziel ist es, in Bayern die bewährte flächendeckende Arzneimittelversorgung über die Apotheken vor Ort zu erhalten und deren Leistungen angemessen und gerecht zu honorieren“, so der gesundheitspolitische Sprecher der CSU-Fraktion, Bernhard Seidenath.

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) habe bei anderen Themen frühzeitig agiert, etwa im Zusammenhang mit Lieferengpässen. „Bayern handelt, der Bund muss es endlich auch – und die durch das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz eingeführten Sparmaßnahmen rückgängig machen.“

„In den vergangenen Wochen haben unsere Apotheken Herausragendes geleistet, um die Herausforderungen durch Corona, Grippe, Lieferengpässe bei verschiedensten Medikamenten oder Fachkräftemangel zu meistern“, ergänzt Carolina Trautner, Berichterstatterin für die CSU-Fraktion im Gesundheitsausschuss und selbst Apothekerin. „Die Ampelregierung im Bund darf die Herausforderungen der Apotheken nicht länger ignorieren – gerade an einem Tag wie heute stellen wir uns an die Seite der Apotheken.“

Der Dringlichkeitsantrag wird am Mittwoch im Plenum verabschiedet.

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