Apothekenhonorar

BMG: Keine höheren Notdienst-Zuschläge geplant

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Berlin -

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) sieht derzeit keinen Bedarf, Landapotheken finanziell zu stärken. „Änderungen bei der Honorierung der Zuschläge beim Nacht- und Wochenenddienst, bei den Betäubungsmittel-Gebühren und der Rezepturtaxierung sind gegenwärtig nicht vorgesehen“, heißt es in einer Antwort von Staatssekretärin Ulrike Flach (FDP) auf eine kleine Anfrage der Linken.

 

Der Regierung liegen laut Flach keine Daten vor, die belegen, dass sich die wirtschaftliche Situation von Land- und Stadtapotheken statistisch signifikant voneinander unterscheiden. Für die durch die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) entstandenen Mehrkosten seien die Apotheker teilweise selbst verantwortlich.

Die Oppositionspartei wollte unter anderem wissen, welche unterschiedlichen Kosten Apotheken durch Nacht- und Notdienste entstehen und ob die Regierung eine gezielte Förderung der Landapotheken plant.

Es gebe keine Erkenntnisse darüber, dass „Apotheken in ländlichen Gebieten in einer wirtschaftlich besonders schwierigen Situation sind“, heißt es in der Antwort.

 

 

Das BMG gibt in seiner Antwort aber zu, dass die Ausgaben der Apotheken in den vergangenen Jahren gestiegen sind: Die Personalkosten seien zwischen 2004 und 2011 um 18 Prozent gestiegen, die Gesamtkosten ohne Wareneinsatz im Schnitt um rund 23 Prozent. Gleichzeitig sei der Umsatz um 19 Prozent angestiegen. Und: „Das durchschnittliche Brutto-Betriebsergebnis sank um rund 7 Prozent.“

Für diese Entwicklungen hat das BMG die folgenden Erklärungen: „Der Anstieg der Kosten ist im Wesentlichen auf den allgemeinen Preisanstieg zurückzuführen.“ Das Umsatzplus sei unter anderem durch die steigende Zahl der abgegebenen Packungen zu begründen.

Den höheren Personalaufwand verbindet das Ministerium allerdings nicht mit der Mehrarbeit der Apotheken: „Der Anstieg der Personalkosten ist auf den Lohnanstieg, aber auch darauf zurückzuführen, dass die Zahl der Filialapotheken von 632 in 2004 bis 2011 auf 3661 stieg.“

 

 

Die Mehrausgaben infolge der ApBetrO-Novelle beziffert Flach auf insgesamt 3,4 Millionen Euro, also rund 700.000 Euro pro Jahr. Der Schwerpunkt der Kosten liege bei der Einführung eines QMS, heißt es in der Antwort. Diese Idee sei aber nicht aus der Politik gekommen, sie „war nicht Bestandteil des ursprünglichen Entwurfs.“ Vielmehr sei der Vorschlag „von den Verbänden der Apothekerschaft und von den Ländern eingefordert“ worden, schreibt das BMG.

Ähnlich verhält es sich aus Sicht des BMG mit der Vorgabe, dass alle Apotheken einen Laborabzug vorhalten müssen. Dies sei eine „zusätzliche finanzielle Belastung“, die allerdings vom Bundesrat eingefügt worden sei. Das BMG hätte die Streichung dieser Pflicht vorgesehen, was „bei neu einzurichtenden Apotheken eine Einsparung von ca. 90.000 Euro jährlich“ ermöglicht hätte.

Was die Nachwirkungen des AMNOG betrifft, hat das BMG wenig Verständnis für die Apotheker: „Konditionen-Vereinbarungen sind Teil des Wettbewerbs der Großhändler [...]“, heißt es in dem Schreiben. Der Gesetzgeber könne keine Gewähr für die Ergebnisse von Konditionen-Vereinbarungen übernehmen: „Diese sind zudem vertraulich, sodass der Bundesregierung zur finanziellen Auswirkung entsprechender Vereinbarungen keine belastbaren Erkenntnisse vorliegen.“

 

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