Korruptionsgesetz

BMJ will keine Ärzte abhören

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Berlin -

In der Vorbereitung zu einem Anti-Korruptionsgesetz hat das Bundesjustizministerium (BMJ) alle Beteiligten aus der Gesundheitswirtschaft zu einem Fachforum eingeladen. Vertreter aus unterschiedlichen Heilberufsgruppen, der Pharmaindustrie und den Strafverfolgungsbehörden trafen sich in Berlin. Auf den Erkenntnissen aufbauend soll nun der Gesetzentwurf erarbeitet werden.

Laut Bundesgerichtshof (BGH) fallen niedergelassene Vertragsärzte nicht unter die geltenden Regelungen der Bestechlichkeit, wenn sie Zuwendungen etwa von Pharmaunternehmen für die Verordnung bestimmter Medikamente annehmen. „Der Ruf nach dem Gesetzgeber war deutlich zu hören“, sagt Christian Lange, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesjustizministerium.

Im Koalitionsvertrag ist deshalb vereinbart, einen Straftatbestand der Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen zu schaffen. „Diese Vereinbarung setzen wir jetzt um“, so Lange. Künftig soll das Geben und Nehmen von Vorteilen für heilberufliche Entscheidungen strafbar sein, und zwar für alle im Gesundheitswesen Tätigen.

„Wir werden keine 'Lex Ärzte' schaffen. Und wir wollen auch in Zukunft die erwünschte und für alle Seiten wichtige Zusammenarbeit von Angehörigen der Heilberufe und Pharmaunternehmen nicht unter Strafe stellen“, so Lange.

Mit dem Fachforum gehe man im BMJ nun einen neuen Weg der Gesetzgebung: „Wir wollen die betroffenen Gruppen und Verbände frühzeitig einbinden“, so Lange. Insgesamt 40 Verbände waren zum Fachforum eingeladen, darunter auch die Bundesapothekerkammer (BAK). Insgesamt waren rund 50 Besucher vor Ort.

Auf dem Forum hielten mehrere Fachleute Vorträge, so Gernod Kiefer vom GKV-Spitzenverband, Oberstaatsanwalt Andreas Wimmer und Professor Dr. Klaus Lieb von der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie in Mainz.

Auf dem Podium diskutierten anschließend Professor Dr. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Müller vom Verbraucherzentrale Bundesverband und Dr. Uwe Broch, Chefjustiziar beim Verband der forschenden Arzneimittelhersteller (VfA). Einzelheiten würden bei den nun beginnenden Gesetzgebungsarbeiten geprüft.

Klar ist laut Lange jedoch schon jetzt, dass Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung für den neu zu schaffenden Straftatbestand nicht vorgesehen werden sollen. Hintergrund ist vermutlich die Sensibilität der Daten in diesem Gesundheitsbereich.

Bereits bestehende Regelungen würden als Leitlinien miteinbezogen, ergänzt eine Ministeriumssprecherin, denn das neue Gesetz müsse in die Gesetzessystematik passen. In den kommenden Monaten soll ein Gesetzesentwurf vorgelegt werden. „Ob dies Ende diesen Jahres oder Anfang nächsten Jahres sein wird, ist noch unklar“, so die Sprecherin.

Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr sind im Strafgesetzbuch geregelt. Verstöße können in besonders schweren Fällen mit drei Monaten bis fünf Jahren Haft bestraft werden. Dies ist der Fall, wenn sich die Tat „auf einen Vorteil großen Ausmaßes bezieht“ oder „der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat“.

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