Honorarverhandlungen abgeschlossen

BaWü: Plus 6,1 Prozent für Ärzte

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Berlin -

Im kommenden Jahr sollen die Praxen 1,8 Milliarden Euro mehr bekommen, Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband hatten sich auf eine Erhöhung des Orientierungspunktwerts um 3,85 Prozent geeinigt. Umgesetzt werden muss dies auf Landesebene, in Baden-Württemberg haben sich Kassenärztliche Vereinigung (KV) und Krankenkassen verständigt. Insgesamt kommen die Praxen hier sogar auf ein Plus von 6,1 Prozent bezogen auf den budgetierten Teil der Gesamtvergütung. Der Vorstand spricht von einem guten Ergebnis.

„Es ist das höchste Ergebnis, das wir seit Jahren überhaupt verhandeln konnten“, kommentiert Vorstandsvorsitzender Dr. Karsten Braun das Ergebnis für die niedergelassene Ärzteschaft in Baden-Württemberg. Das Ergebnis bestätige die langjährig funktionierende Zusammenarbeit zwischen KV und Kassen in Baden-Württemberg. Grund zum Jubeln gebe es trotzdem nicht, „weil viele grundsätzliche Probleme in der Finanzsituation der Praxen damit nicht behoben wurden“.

Mit dem Ergebnis wird der Abschluss auf Bundesebene deutlich übertroffen, der neben der Erhöhung des Orientierungspunktwerts um 3,85 Prozent lediglich eine Veränderungsrate in Höhe von 0,2441 Prozent und ein Kassenwechseleffekt von 0,0918 Prozent beinhaltete. Insgesamt wird mit dem Ergebnis laut KV die Gesamtvergütung für das Jahr 2024 um 188,3 Millionen Euro erhöht.

Eine Besonderheit in Baden-Württemberg ist eine spezifische Förderstruktur, die laut KV beibehalten werden konnte. Dazu zählen etwa Zuschläge für das Mammographie-Screening, die Substitution, belegärztliche Leistungen, das psychiatrische Gespräch, den hausärztlich-geriatrischen Betreuungskomplex oder die Geburtshilfe.

Positiv bewertet der KVBW-Vorstand, dass es trotz der nach wie vor angespannten Finanzlage im Gesundheitswesen gelungen ist, die Förderung zur Finanzierung des organisierten Notfalldienstes zu erhöhen. „Diese wurde von zwölf Millionen Euro auf 15 Millionen Euro erhöht. Darüber hinaus gibt es einmalig für 2024 eine zusätzliche Förderung von 3,5 Millionen Euro“, so Braun.

Der Abschluss auf Bundesebene war im September als zu niedrig kritisiert worden. Allerdings wurde neben dem Ausgleich der steigenden Praxiskosten und dem Inflationsausgleich auch vereinbar, dass die Tarifverträge des Praxispersonals künftig zeitnäher berücksichtigt werden.

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