Pünktlich zur Anhörung zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) hat das Barmer Institut für Gesundheitssystemforschung (bifg) Daten zur Erreichbarkeit von Apotheken für die Bevölkerung vorgelegt. Die Ergebnisse zeigen laut Kasse, dass pauschale Strukturfördermaßnahmen nicht das richtige Mittel zur Sicherung des flächendeckenden Apothekennetzes sind.
Die Analysen ergeben laut Barmer, dass die nächstgelegene Apotheke für 60 Prozent der Bevölkerung in einer Entfernung von unter einem Kilometer liegt. 78 Prozent erreichen ihre Apotheke in weniger als zwei Kilometern, 96 Prozent benötigen weniger als sechs Kilometer. Wegstrecken über 15 km kommen laut Barmer nur in seltenen Ausnahmefällen vor.
Auch in ländlichen Regionen kommen mehr als 60 Prozent der Menschen auf eine Apotheke im Umfeld von 2 Kilometern, während es in Regionen mit „Verstädterungsansätzen“ rund 70 Prozent und in Städten rund 90 Prozent sind.
Bezogen auf eine Wegstrecke von 6 Kilometern ergibt sich in den ländlichen Gemeinden ein Bevölkerungsanteil von 89 Prozent mit einer erreichbaren Apotheke. In Gemeinden mit Verstädterung beziehungsweise in Städten liegt er bei 98 beziehungsweise 99,8 Prozent. Heißt: „In ländlichen Regionen haben 11 Prozent heute einen Weg von über 6 Kilometer zur nächsten Apotheke. Dieser Anteil sinkt in städtischen Regionen auf unter 1 Prozent“, so die Barmer.
Die meisten Schließungen habe es zwischen 2017 und 2024 in städtischen Regionen (minus 26,4 Prozent) und Regionen mit „Verstädterungsansätzen“ (minus 25,7 Prozent) gegeben, während auf dem Land der Rückgang bei 18,8 Prozent lag. „Sowohl relativ als auch absolut ist die Zahl der Apotheken in den städtischen Regionen am stärksten zurückgegangen. Erheblich niedriger war der Rückgang der Apothekenzahl in den ländlichen Regionen.“
Weiter zeige sich, dass die Schließung von zusätzlichen Standorten für den größten Teil der Bevölkerung keine weiteren Wege zur Apotheke bedeuten würde, da eine andere Apotheke erreichbar wäre. So würde bei 73,4 Prozent der Apotheken kein einziger Kunde mehr als 6 Kilometer zur nächsten Apotheke zurücklegen müssen, denn im Einzugsgebiet gebe es zumindest eine Alternative. Bei 9,3 Prozent der Standorte wären bis zu 100 Menschen betroffen, bei 5,2 Prozent bis zu 1000 Menschen.
Bei 12,1 Prozent der derzeitigen Standorte würde eine Schließung also für mehr als 1000 Einwohnerinnen und Einwohner eine Wegstrecke von über 6 Kilometern bedeuten. „Bei 1,6 Prozent der Apotheken wären Regionen in der Größe kleiner Städte mit 5000 bis 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner betroffen.“
„Die Analyse zeigt, dass geodatenbasierte Standort- und Wohnortanalysen die Erreichbarkeit von Apotheken effektiv bewerten können und die Daten dafür bereits vorliegen“, so die Autoren. „Die Diskussion um längere Wegstrecken ist nur für einen geringen Anteil der Bevölkerung und der Apotheken relevant.“
Und die Barmer ergänzt: „Die geodatenbasierte Analyse zeigt deutlich, dass die jeweilige lokale Situation für die Arzneimittelversorgung der Menschen bei den politischen Überlegungen für das geplante Apothekengesetz berücksichtigt werden muss“, so die Barmer. „Deshalb sollte von pauschalen Strukturfördermaßnahmen abgesehen werden, vor allem wenn diese erneut mit höheren Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung und damit für die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler verbunden sind.“
Die Analysen basierten auf den aus den Abrechnungsdaten der Barmer abgeleiteten Apothekenstandorten. Ergänzend wurden einbezogen die Einwohnerzahlen gemäß Zensus als Rasterzellen à 100 x 100 Meter sowie das deutsche Fußwegenetz von OpenStreetMap (OSM). Für jede bewohnte Rasterzelle wurde der kürzeste Weg zu einer Apotheke ermittelt. Die Ergebnisse wurden nach Einwohneranteilen, Wegestrecken und der Raumtypisierung „Siedlungsstruktureller Regionstyp 2024“ des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) aggregiert und dargestellt. Zudem wurde simuliert, welche Veränderungen der Wegstrecken sich durch den Wegfall der jeweils nächstgelegenen Apotheke ergeben würden.