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Versandapotheken

Bahn BKK wirbt für Europa Apotheek

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Berlin -

Eigentlich darf die Bahn BKK nicht explizit für die Dienstleistungen der Europa Apotheek Venlo (EAV) werben. So zumindest hatte das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz 2009 entschieden. In einem Schreiben hat die Kasse ihre Chroniker im Februar allerdings erneut darüber informiert, dass bei der niederländischen Versandapotheke Geld gespart werden könne. Werben und Informieren sind aus Sicht der Kasse nämlich zwei verschiedene Paar Schuhe.

 

Die Bahn BKK begründet das neue Informationsschreiben mit vermehrten Nachfragen der Versicherten: Da sich immer mehr Kunden nach den Möglichkeiten des Versandhandels erkundigten, habe man einen „allgemeinen Informationsbedarf“ gesehen, erklärt die Kassensprecherin. Ziel der Bahn BKK sei es, „den Kunden ihre individuellen Versorgungswege zu ermöglichen“.

Die Krankenkasse ist neben anderen BKKen auf der Internetseite der niederländischen Versandapotheke als „Partner“ aufgeführt. 2009 hatte die Bahn BKK ihren Mitgliedern EAV Broschüren geschickt und für einen „persönlichen Bonus“ beim Kauf zuzahlungspflichtiger wie auch freiverkäuflicher Medikamente geworben. Nach Ansicht der Richter des Landessozialgerichts hatte die Kasse damit gegen die Bestimmungen des Arzneimittelliefervertrags verstoßen, nach denen eine Beeinflussung von Versicherten zugunsten einer bestimmten Apotheke durch die Krankenkasse unzulässig ist.

Das neue Schreiben ist aus Sicht der Bahn BKK allerdings rechtlich einwandfrei: „Wir haben ausdrücklich auf Werbungsaspekte verzichtet.“ Den Versicherten würden zudem keine speziellen Vorteile bei der Versandapotheke gewährt. Die Kasse verweist zudem auf eine Stellungnahme des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zu den Vorteilen von Versandapotheken. Außerdem unterliege der niederländische Versender allen Rechten und Pflichten einer Vor-Ort-Apotheke.

Die Kasse sieht sich trotzdem als Partner der deutschen Apotheken: Schließlich habe man gerade einen Hilfsmittel-Liefervertrag mit dem Deutschen Apothekerverband (DAV) abgeschlossen, erklärt die Kassensprecherin. „Aus unserer Sicht ein Beitrag, um die Leistungen der Vor-Ort-Apotheke zu unterstützen.“

 

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