Mehr Arbeit, weniger Steuern

Arbeitsmarktstärkungsgesetz: Aktivrente und steuerfreie Zuschläge

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Berlin -

Die Bundesregierung plant, ein Arbeitsmarktstärkungsgesetz auf den Weg zu bringen, das zusätzlich Anreize für Arbeitnehmende schaffen soll. Mit steuerfreien Überstundenzuschlägen, Teilzeitaufstockungsprämien und der Aktivrente sollen insbesondere Ältere und Teilzeitkräfte zu mehr Arbeit motiviert werden. Ziel des Gesetzesvorhabens sei es, die Produktivität zu steigern, den Fachkräftemangel abzufedern und den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken, heißt es im Referentenentwurf aus dem Finanzministerium (BMF).

„Nur Beschäftigung und Produktivitätswachstum schaffen Fortschritt und erhalten Wohlstand“, heißt es in dem Referentenentwurf. Angesichts der demografischen Entwicklung seien Maßnahmen zur steuerlichen Förderung von Mehrarbeit geboten. Drei Fördermechanismen nennt das BMF in seinem Referentenentwurf: steuerfreie Überstundenzuschläge, eine Teilzeitaufstockungsprämie und die Aktivrente. „Dies stärkt den Wirtschaftsstandort Deutschland nachhaltig und trägt zum Wohlstand der Bürgerinnen und Bürger bei“, heißt es in dem Entwurf. Insgesamt gelte es, durch neue Wege zusätzliche Impulse für die Entwicklung des Standortes Deutschland zu generieren.

Die Maßnahmen werden steuerrechtlich im Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt.

Konkrete Förderungen im Detail:

  • Aktivrente: Wer die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht und weiterarbeitet, kann bis zu 2000 Euro monatlich steuerfrei verdienen. Damit soll das Arbeiten im Alter attraktiver gemacht werden und zusätzliche finanzielle Anreize für nicht selbstständige Beschäftigte geschaffen werden.
  • Überstundenzuschläge: Zuschläge für Überstunden sollen bis zu 25 Prozent des Grundlohns steuerfrei gestellt werden, damit Mehrarbeit besser honoriert werden kann und die Bereitschaft für Überstunden erhöht wird.
  • Teilzeitaufstockungsprämie: Arbeitsleistungen, die Teilzeitkräfte für eine Arbeitszeiterhöhung erbringen, sollen gestaffelt steuerfrei gestellt werden, bis zu 4500 Euro im Jahr.

Wirtschaftliche Auswirkungen: Für Bund, Länder und Kommunen sei mit überschaubaren Mindereinnahmen zu rechnen. Durch die Maßnahmen entstünden der Wirtschaft, einschließlich mittelständischer Unternehmen, keine direkten Kosten. Auch Auswirkungen auf das Preisniveau seien nicht zu erwarten.

Das Gesetz soll zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.

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