Warum sterben seit Jahren immer mehr Apotheken? Der Bundesrat hat die Bundesregierung aufgefordert, der Sache auf den Grund zu gehen und die schmerzliche Wahrheit ans Licht zu holen. Doch im Bundesgesundheitsministerium (BMG) kennt man schon die Ursachen: Es sind vielfältige Gründe.
Der Bundesrat hatte die Bundesregierung um eine Untersuchung gebeten, aus welchen Gründen immer weniger Apothekerinnen und Apotheker den Schritt in die Selbstständigkeit wagen und wie diesen Hindernissen entgegengewirkt werden könne.
„Aus Sicht der Bundesregierung gibt es vielfältige individuelle und gesamtgesellschaftliche Gründe, warum Apothekerinnen und Apotheker weniger häufig Neugründungen vornehmen oder bestehende Apotheken übernehmen wollen“, heißt es in der Gegenäußerung. „Zu den Gründen können insbesondere die individuelle Lebensplanung und -gestaltung, Verdienstvorstellungen, der Fachkräftemangel sowie der demographische Wandel zählen.“
Im Entwurf zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) sowie mit der dazu gehörenden Verordnung seien Maßnahmen vorgesehen, durch die „die Attraktivität der Arbeit in Apotheken gefördert, die Wirtschaftlichkeit von Apotheken verbessert und das flächendeckende Netz an Präsenzapotheken erhalten bleiben soll“, heißt es weiter.
Auch die Forderung nach einer dezidierten Überprüfung des Versandhandels wird nur zur Kenntnis genommen: „Die flächendeckende, wohnortnahe und qualitativ hochwertige Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln ist auch der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen.“ Man beobachte daher die Arzneimittelversorgung durch Apotheken, einschließlich der Versorgung im Wege des Versandes, aufmerksam und passe Regelungen bei Bedarf an. Verwiesen wird auf die geplanten Änderungen zum Versandhandel, die man allerdings trotz Aufforderung der Länderkammer nicht nachschärfen will.
Der Bundesrat hatte gefordert, dass die bisherige Länderliste gestrichen und jeder Versender stattdessen dazu verpflichtet wird, seine Versanderlaubnis aus dem jeweiligen Mitgliedstaat gegenüber dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) vorzulegen – einschließlich einer Bestätigung, dass nach den einschlägigen deutschen Vorschriften gearbeitet. Das BfArM sollte nach dem Vorschlag der Länder bei Hinweisen auf Verstöße die Versanderlaubnis auch widerrufen dürfen.
„Nicht zielführend“ findet die Bundesregierung diese Beweislastumkehr, setzt sich aber mit dem Vorschlag nicht weiter auseinander, sondern verweist stattdessen auf das obligatorische Versandapothekenlogo. Darüber hinaus seien konkrete Anforderungen für den Versand bereits festgelegt, die auch für ausländische Apotheken Rechtswirkung entfalteten. „Bei jeder möglichen Regelung ist stets deren Vereinbarkeit mit dem Europarecht sicherzustellen.“
Auch zum Thema Rx-Boni ist aus Sicht des Bundes alles gesagt: Laut Sozialgesetzbuch (SGB V) dürften auch Versandapotheken nur dann mit den Krankenkassen abrechnen, wenn der Rahmenvertrag für sie Rechtswirkung habe. „Apotheken, für die der Rahmenvertrag Rechtswirkung hat, sind an den einheitlichen Abgabepreis gebunden.“ Dass die Versender sich daran nicht halten, erwähnt die Bundesregierung dabei nicht.