In der Apothekenreform von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) ist analog zu den Plänen ihres Vorgängers vorgesehen, dass die Apothekerschaft ihr Honorar zukünftig mit dem GKV-Spitzenverband selbst verhandelt. Zwar hat das parlamentarische Verfahren gerade erst begonnen, doch die Abda bereitet sich schon einmal vor – und schreibt gleich zwei neue Stellen für „Referenten Verhandlungen Apothekenvergütung“ aus.
Für den Bereich Wirtschaft und Soziales sucht die Abda „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ zwei neue „Referenten Verhandlungen Apothekenvergütung“. In der Stellenausschreibung heißt es: „Die organisierte Apothekerschaft wird zukünftig wesentliche Parameter der Apothekenvergütung nach Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisVO) verhandeln.“
Zu den Aufgaben der neuen Referenten soll demnach explizit die Begleitung der „Verhandlungen rund um die Apothekervergütung – von der Vorbereitung über die Durchführung, inclusive möglicher Schiedsgerichtsverfahren bis zur Bestimmung der maßgeblichen Größen der Apothekenvergütung nach Arzneimittelpreisverordnung“ gehören.
Dazu sollen sie gemeinsam mit einem Team die notwendigen Datengrundlagen, Berechnungen und Argumentationslinien für die Verhandlungen erarbeiten, die Meinungsbildung innerhalb des Verbands unterstützen und die zentralen Unterlagen gestalten, die die Verhandlungen tragen. Auch nach dem Abschluss der Verhandlungen sollen die Referenten die politische Umsetzung der Verhandlungsergebnisse unterstützen.
Voraussetzung ist laut Stellenausschreibung unter anderem ein Studium mit wirtschaftswissenschaftlichem Schwerpunkt. Erfahrungen aus Verhandlungen mit Kostenträgern sind zwar erwünscht, aber nicht zwangsläufig erforderlich.
Im Haushaltsplan für 2026 waren diese beiden neuen Stellen noch nicht vorgesehen. Erkennbare, aber zeitlich und inhaltlich noch nicht konkretisierbare Aufwandspositionen könnten noch nicht im Haushalt abgebildet werden, hieß es dazu vor einem Jahr.
Angesiedelt werden die Stellen im Geschäftsbereich Wirtschaft und Soziales, der unter der Leitung der stellvertretenden Hauptgeschäftsführerin Claudia Korf steht. An den Gesprächen mit den Kassen ist außerdem die Verhandlungskommission der Deutschen Apothekerverbands (DAV) beteiligt, dem unter anderem der rheinland-pfälzische Verbandschef Dr. Jan-Niklas Francke angehört.
Wann tatsächlich die ersten Verhandlungen starten können, steht unterdessen noch nicht fest. Das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) soll kommende Woche Donnerstag zum ersten Mal im Bundestag gelesen werden. Ein Termin für die zweite und dritte Lesung wird voraussichtlich erst im Sommer realistisch sein. Der Verordnungsteil soll weiter parallel laufen.
Nach aktuellem Stand des Gesetzentwurfs sind die Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband nur der erste Schritt. Nach einer Einigung – ob direkt oder über die Schiedsstelle – wird diese als Vorschlag an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) gegeben. Im APOTHEKE LIVE hatte Abda-Präsident Thomas Preis betont, dass das Ergebnis auch umgesetzt werden müsse: „Wir wollen nicht ins Leere verhandeln.“ Das sei dem BMG bewusst, hatte Abteilungsleiter Thomas Müller versichert. Dass es sich nur um eine Empfehlung handele, die per Verordnung umgesetzt werden müsse, sei als Übergangslösung für das neue Verfahren gedacht.
Der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hatte die Verhandlungslösung unlängst als „unecht“ bezeichnet, sie mit anderen Gesundheitsberufen verglichen und einen Alternativvorschlag im Bundesrat eingebracht.
Warken pocht allerdings weiterhin auf ihre Lösung mit der Letztentscheidung durch das Ministerium, denn „der Erlass durch den Verordnungsgeber [gewährleistet] die notwendige Abwägung der relevanten Aspekte, insbesondere auch die Wahrung der Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung“.