Pflegeversicherung

AOK kritisert „Pflegereförmchen“

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Der Bundesrat hat heute grünes Licht für das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz gegeben. Dies sieht unter anderem einen um 0,1 Prozentpunkte erhöhten Beitrag zur Pflegeversicherung ab 2013 und finanzielle Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige vor. Die AOK ist mit den Neuregelungen nicht zufrieden.

Zwar seien mit dem Gesetz einige Leistungsverbesserungen verbunden, insbesondere für Demenzkranke. Allerdings würden die Maßnahmen bei weitem nicht ausreichen, um den Herausforderungen in der Pflege, etwa durch den demografischen Wandel, gerecht zu werden, betont Vorstandschef der AOK Baden-Württemberg, Dr. Christopher Hermann.

„Es kann daher lediglich von einem ‚Reförmchen’ die Rede sein, keinesfalls entspricht das Gesetz der ursprünglich angestrebten umfassenden Pflegereform“, so Hermann. Es sei zu begrüßen, dass beispielsweise Angehörige, die die häusliche Pflege übernehmen, künftig stärker entlastet werden. Zusammen mit anderen Verbesserungen sei dies allerdings nur ein „Tropfen auf den heißen Stein“.

Hermann bemängelt zudem die Beitragsänderung. Damit könne keine langfristig stabile Finanzierung der Pflegeversicherung sichergestellt werden. Die Pflegeversicherung brauche endlich eine solide finanzielle Basis, um nachhaltig Pflegebedürftigen ausreichend Leistungen anzubieten.

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