AOK im Behördendschungel | APOTHEKE ADHOC
Rabattverträge

AOK im Behördendschungel

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Das Gezerre um die Zuständigkeit bei den AOK-Rabattverträgen geht weiter. Nach Informationen von APOTHEKE ADHOC haben zahlreiche Landesvergabekammern die Nachprüfanträge der Hersteller an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt verwiesen. Das Argument: Die Regionallose liegen nicht in ihrem Zuständigkeitsbereich. Die Bundesvergabekammer muss jetzt über den Großteil der Anträge befinden.

Die Konzentration der Fälle bei einer Behörde könnte das Verfahren beschleunigen: Bei inhaltlicher Übereinstimmung könnten einige Verfahren gebündelt werden, sagte eine Sprecherin der Vergabekammer gegenüber APOTHEKE ADHOC.

In einer Hand ist die Entscheidung über die Rabattverträge jedoch nicht: Die Vergabekammer des Bundes hatte Ende 2008 einige Fällen selbst an die Landesvergabekammern verwiesen. Begründung damals: Die Behörde sei für die Entscheidungen in Regionallosen nicht zuständig. Die beauftragten Landesbehörden dürfen diese Verfahren jetzt nicht „zurückverweisen“.

Um den von der AOK anvisierten Starttermin zum 1. März dürfte es endgültig geschehen sein: Die Kasse hatte den Herstellern eine Vorlaufzeit von mehreren Wochen versprochen. Doch alleine die Bundesvergabekammer hat ihre Frist von fünf Wochen zur Beurteilung der Fälle bereits verlängert.

Zudem können die Hersteller Beschwerde gegen die Beschlüsse einreichen: Entscheidungen der Bundesvergabekammer können die Hersteller ausschließlich beim zuständigen Landessozialgericht (LSG) Essen vortragen. Dort hat man angesichts der erwarteten Verfahrensflut bereits vorsorglich einen eigenen Senat eingerichtet. Gegen die Beschlüsse der Landeskammern können Hersteller sich auch bei anderen Sozialgerichten beschweren.

Die AOK hatte bereits im August Rabattverträge über 64 Wirkstoffe für die Jahre 2009 und 2010 ausgeschrieben. Jährliches Umsatzvolumen: 2,3 Milliarden Euro. Erstmals hatte die Kasse das Bundesgebiet in fünf Regionallose unterteilt. Zudem soll nur noch ein Hersteller pro Wirkstoff den Zuschlag erhalten. Wegen der für alle Beteiligten hohen Anforderungen der Ausschreibung hatte die Kasse die Angebotsfrist für die Hersteller verlängert. Einige Bieter starteten rechtliche Angriffe in Form von Nachprüfanträgen bereits, bevor die AOK die Vorabinformationen versendet hatte.

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