Rabattverträge

AOK greift nach ersten Zuschlägen

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Die Vergabekammer Düsseldorf hat dem Antrag der AOK auf Vorabgestattung der Zuschläge stattgegeben. Dies teilte die Kasse mit. Nach Ablauf von zwei Wochen könnte die AOK damit Zuschläge für die betroffenen Wirkstoffe erteilen - noch vor einer endgültigen Entscheidung des Landessozialgerichts. Innerhalb dieser Frist könnte das LSG wiederum auf Antrag des Herstellers die vorübergehende Zuschlagserlaubnis aufheben.

Laut Mitteilung der AOK habe der Nachprüfantrag des Pharmaunternehmens aus Sicht der Vergabekammer wenig Aussicht auf Erfolg. „Zwar dürfen wir aufgrund noch laufender Fristen die Zuschläge derzeit noch nicht erteilen, die Beschlüsse sind jedoch eine klare Ansage an alle, die die Verträge weiterhin boykottieren wollen“, sagte AOK-Verhandlungsführer Dr. Christopher Hermann. Die Vergabekammer Düsseldorf wollte sich zum laufenden Verfahren nicht äußern.

In einem anderen Fall hat laut AOK-Mitteilung das LSG Baden-Württemberg am Mittwoch den Antrag eines Pharmaunternehmens auf Verlängerung des Zuschlagsverbotes abgelehnt. Die Ausschreibung sei entsprechend der gesetzlichen Regelungen abgelaufen und weitere Anträge auf Verzögerung der Zuschlagserteilung hätten keine Aussicht auf Erfolg, begründete das LSG laut AOK-Mitteilung. Hermann zeigte sich zuversichtlich, dass nun auch andere Gerichte zugunsten der Kasse entscheiden werden. „Deshalb halten wir auch am Starttermin zum 1. März fest.“

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