Ärzte-Korruption

Generikahersteller fordern eindeutige Verbote

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Berlin -

Die Generikahersteller wehren sich dagegen, dass jede Kooperation im Gesundheitssystem unter Generalverdacht gestellt wird. Der Branchenverband Pro Generika fordert bei der geplanten gesetzlichen Regelung zu Korruption im Gesundheitswesen eine klare Eingrenzung der „Unlauterkeit“ von Vereinbarungen.

Die Regierung will Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen unter Strafe stellen. Dazu soll im Sozialgesetzbuch ein entsprechender Paragraf neu eingefügt werden.

Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem vergangenen Jahr, wonach Ärzte für korruptes Verhalten nach derzeitige Gesetzeslage strafrechtlich nicht belangt werden können. Dabei ging es unter anderem um die Vertriebspraktiken einer Außendienstmitarbeiterin des Generikaherstellers Ratiopharm.

Die bislang geplante Formulierung ist Pro Generika jedoch nicht scharf genug: Es dürfe nicht verkannt werden, dass es Kooperationen zwischen Leistungserbringern und der Pharmaindustrie gebe, die nicht nur notwendig, sondern auch erwünscht seien, heißt es in der Stellungnahme des Verbands zum Präventionsgesetz, an das der Korruptionspassus angehängt wird.

Laut dem bisherigen Entwurf werde die Annahme oder das Gewähren eines wirtschaftlichen Vorteils „dafür“ unter Strafe, dass ein Leistungserbringer oder seine Angestellten andere Leistungserbringer oder Dritte begünstige oder bevorzuge. Anders als der Tatbestand der Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr sehe die vorgeschlagene Regelung indes nicht vor, dass diese Begünstigung „in unlauterer Weise“ erfolgen müsse, moniert Pro Generika.

Der Branche könne jedoch nicht zugemutet werden, „die Abgrenzung von strafbarem zu straflosem Verhalten selbst im Rahmen einer methodengerechten Auslegung des Gesetzes zu ermitteln oder durch die fachgerichtliche Rechtsprechung klären zu lassen“, schreibt der Verband. Der Gesetzgeber sei an dieser Stelle selbst zu einer Klarstellung verpflichtet.

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