Nutzenbewertung

Xalkori ohne Zusatznutzen

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Xalkori (Crizotinib) hat keine Zusatznutzen: So lautet das Fazit des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Zwar sei bei einigen Patienten die Lebensqualität verbessert worden, allerdings seien bei ihnen auch schwerwiegende Nebenwirkungen aufgetreten.

Das Tumortherapeutikum ist zur Behandlung von fortgeschrittenem nicht kleinzelligem Lungenkrebs zugelassen. Das Präparat soll bei Patienten angewendet werden, die eine hohe Aktivität der anaplastischen Lymphomkinase (ALK) aufweisen und bereits vorbehandelt sind. Xalkori hemmt das Enzym und inhibiert dadurch das Tumorwachstum.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte als zweckmäßige Vergleichstherapie zwei Gruppen bestimmt: Für Patienten, die weiterbehandelt werden können, hatte der G-BA eine Chemotherapie mit Docetaxel oder Permetrexed festgelegt. Bei Patienten, bei denen eine Weiterbehandlung aufgrund des schlechten Allgemeinzustands nicht mehr in Frage kommt, wurde die Best Supportive Care (BSC), also die bestmögliche Begleittherapie, festgelegt.

Einen geringen Anhaltspunkt für einen Zusatznutzen gab es bei Patienten, die weiter mit einer Chemotherapie behandelt werden konnten. Die vorgelegten Studien zeigten allerdings keine signifikante Verlängerung des Gesamtüberlebens.

Die Nebenwirkungsrate war bei den mit Xalkori behandelten Patienten genauso groß wie bei den Patienten in der Vergleichstherapie. Sehstörungen und Magen-Darm-Probleme traten unter Xalkori häufiger auf. Auch das Risiko für schwerwiegende Nebenwirkungen war bei Xalkori erhöht. Laut IQWiG gab es keine ausreichenden Daten für Patienten, für die eine Weiterbehandlung nicht in Frage kommt.

Der Hersteller sieht dies allerdings anders: Pfizer wirft dem IQWiG vor, den Nutzen personalisierter Tumortherapie zu verzerren. Die Methodik der Studienauswertung sei nicht geeignet und werde den besonderen Anforderungen an die Nutzenbewertung personalisierter Therapie nicht gerecht, so der US-Konzern. Pfizer wirft dem IQWiG unter anderem vor, Daten zum progressionsfreien Überleben und zur objektiven Ansprechrate als nicht patientenrelevant gewertet zu haben.

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