Arzneimittelrichtlinie

Imiquimod bei analen Dysplasien

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Imiquimod soll off-label zur Behandlung analer Dysplasien bei HIV eingesetzt und erstattet werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat ein Stellungnahmeverfahren zur Änderung der entsprechenden Arzneimittelrichtlinie eingeleitet.

Demnach soll das Chemotherapeutikum bei hochgradiger analer intraepithelialer Dysplasie (AIN) bei HIV angewandt werden. Diese Fehlbildungen können eine Vorstufe zu bösartigen Tumoren sein. Bislang sind laut G-BA keine Arzneimittel in dieser Indikation zugelassen.

Als 5-prozentige Creme soll Imiquimod dreimal wöchentlich aufgetragen werden. Bei stark lokaler Reizung sollte die Behandlung für mehrere Tage ausgesetzt werden. Die Behandlungsdauer sollte mindestens 16 Wochen betragen. Bleibt der Behandlungserfolg aus, kann Imiquimod für weitere 16 Wochen angewendet werden.

Mit Aldara und Zyclara gibt es bislang zwei Imiquimod-haltige Präparate von Meda in Deutschland. Aldara ist in einer Dosierung von 5 Prozent erhältlich und zur Behandlung von Feigwarzen, Genitalwarzen und Basalzellkarzinomen für Erwachsene zugelassen. Außerdem kann es wie Zyklara bei Keratosen im Gesicht oder auf der Kopfhaut eingesetzt werden. Mit einer Dosierung von 3,75 Prozent dürfte Zyklara nicht bei AIN eingesetzt werden.

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