Biozidverordnung beachten

Wettbewerbszentrale gegen falsche Werbung für Desinfektionsmittel

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Bad Homburg -

Wegen der Corona-Pandemie sind Desinfektionsmittel im laufenden Jahr stärker gefragt denn je. Doch bei den Werbeaussagen zu ihren Produkten nehmen es einige Hersteller nicht allzu genau, wie die Wettbewerbszentrale berichtete.

In elf Fällen seien die Werbeaussagen im Internet oder auf den Etiketten beanstandet worden. In sechs Fällen sei die Werbung bereits umgestellt worden, und gegen zwei Hersteller habe man Unterlassungsklagen eingereicht. In drei Fällen tausche man sich noch mit den Unternehmen aus, hieß es.

Meistens werde die Biozidverordnung nicht ausreichend beachtet, führte die Wettbewerbszentrale aus. Diese untersage für Etikett und Werbung bestimmte Aussagen ausdrücklich, wie etwa ungiftig, unschädlich, natürlich, umweltfreundlich oder tierfreundlich. Die Bad Homburger Wettbewerbshüter sehen aber auch umweltbezogene Aussagen wie „es wirkt ganz natürlich” kritisch. Auch Bezeichnungen wie „hautfreundlich” oder „für Babys und Kleinkinder geeignet” gehörten nicht auf Mittel, die Schädlinge abtöten sollen. Zudem wurden fehlende oder versteckte Warnhinweise sowie nicht nachvollziehbare Zertifikate und Testsiegel bemängelt.

Die Wettbewerbszentrale ist keine Behörde, sondern eine Institution zur wettbewerbsrechtlichen Selbstkontrolle der Wirtschaft. Dem Verein gehören nach eigenen Angaben mehr als 1200 Unternehmen und 800 Wirtschaftsverbände an. Die Zentrale geht mit Abmahnungen und Unterlassungsklagen gegen vermeintliche Wettbewerbsverstöße vor.

 

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