Kassenbetrug

Vier Jahre Haft für Pflegedienst-Chefin

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Karlsruhe -

Die Chefin eines ambulanten Pflegedienstes muss für vier Jahre hinter Gitter. Sie hatte bei der Pflege eines schwer kranken Wachkomapatienten schlechter qualifiziertes Personal eingesetzt als mit der Kasse vereinbart.

Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte jetzt ein Urteil des Landgerichts Hagen, das die Unternehmerin wegen Abrechnungsbetrugs und Urkundenfälschung verurteilt hatte.

Die Angeklagte hatte mit der Kasse einen Vertrag über die langfristige Pflege des Schwerkranken geschlossen. Danach war die Stundenzahl der täglichen Pflege begrenzt, und es sollte nur speziell geschultes Personal eingesetzt werden.

Die Angeklagte setzte jedoch geringer ausgebildete Pflegekräfte ein. Sie rechnete außerdem mehr Stunden ab als vereinbart.

Die Revision der Angeklagten verwarf der BGH. Das Urteil ist damit rechtskräftig. Die Richter betrachteten es als irrelevant, dass der Wachkomapatient unter der Pflege nicht gelitten hatte.

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