Zuzahlungen

Keine Praxisgebühr bei Impfung

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Gesetzlich Krankenversicherte haben Anspruch auf zahlreiche Schutzimpfungen. Die Praxisgebühr fällt nicht an, wenn sich ein Patient beim Arzt nur impfen lässt. Die Kasse komme für die Kosten auf, wenn die jeweilige Impfung in einer Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) verzeichnet sei, erläutert der GKV-Spitzenverband.

Grundlage der Richtlinie seien Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut. Zu den übernommenen Impfungen zählen zum Beispiel die Immunisierungen gegen Diphtherie und Kinderlähmung. Bei bestimmten Grunderkrankungen oder ab einem Alter von 60 Jahren trägt die Kasse auch die Kosten für eine Grippeimpfung, so der GKV-Spitzenverband.

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