Internethandel

Apotheker kritisieren „Narrenfreiheit“ für ebay

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Berlin -

Die Freie Apothekerschaft setzt ihren Kampf gegen illegale Arzneimittelverkäufe in Internetportalen fort: Inzwischen hat der Verband nach eigenen Angaben bei rund 100 Anzeigen und Auktionen massive Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz entdeckt. „Onlineportale, die ganz offensichtlich die Voraussetzungen zu Straftaten schaffen, scheinen jedoch eine politisch genehmigte Narrenfreiheit zu genießen“, kritisieren die Apotheker.

Die Abgabe von apothekenpflichtigen und verschreibungspflichtigen Arzneimittel sei ausschließlich Apotheken vorbehalten, so die Freie Apothekerschaft. „In etwa 10 Prozent der Auktionen und Anzeigen wurden verschreibungspflichtige Arzneimittel angeboten und verkauft, teilweise als gebrauchte Ware“, so der Verband.

In vier besonders gravierenden Fällen hat der Verband die zuständigen Staatsanwaltschaften eingeschaltet. Die dokumentierten Verstöße würden außerdem an Bundestagsausschüsse und einzelne Politiker geschickt, etwa Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP), den Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CSU), oder die SPD-Gesundheitsexpertin Carola Reimann.

Getan habe sich jedoch bislang wenig: „Obwohl die verantwortlichen Politiker bereits seit geraumer Zeit von diesen untragbaren Vorkommnissen Kenntnis haben, gab es bisher keinerlei Kontaktaufnahme zur Freien Apothekerschaft oder irgendeine andere Form der Reaktion“, kritisiert der Verband.

Lediglich der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jens Spahn (CDU), habe mitgeteilt, dass die „gravierenden Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz eine Angelegenheit der Länder seien“. Auch die Anzeigen hätten noch nicht zu einem Ergebnis geführt.

Die Freie Apothekerschaft kritisiert auch bei ebay mangelnde Reaktionen auf die Verstöße: Das Auktionshaus informiere die Behörden nicht, biete „noch nicht einmal eine Sparte 'Verbotende Auktionen mit Arzneimitteln'“ und sperre Nutzer nicht, auch wenn sie illegal Arzneimittel verkauften.

So sei es möglich, dass Anbieter nach der Löschung einer verbotenen Auktion noch am gleichen Tag unter demselben Namen dasselbe Arzneimittel erneut anbieten könne, moniert die Freie Apothekerschaft. So seien beispielsweise Antibabypillen völlig unkontrolliert angeboten werden: „Auch Minderjährige können durch die fehlenden Kontrollen als Käufer auftreten und so in den Besitz von verschreibungspflichtigen Hormonpräparaten kommen. Gesundheitliche Schäden sind vorprogrammiert“, kritisiert der Verein.

„Bei einer derartigen Häufung von Gesetzesübertretungen würde jedem Apotheker sofort die Approbation entzogen, die Apotheke würde durch die zuständigen Behörden geschlossen.“ Onlineportale schienen hingegen eine politisch genehmigt Narrenfreiheit zu genießen, kritisiert die Freie Apothekerschaft.

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