Mildes Urteil für schweren Raub

Hammer-Räuber entschuldigt sich bei Apotheker

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Berlin -

Bei einem Apothekenraub hat ein Mann im Sommer 2024 den Inhaber mit einem Hammer bedroht. Bei der Verhandlung vor dem Landgericht Bonn kam der 41-Jährige glimpflich davon – auch weil er sich beim Apotheker entschuldigte und ihm zwischenzeitlich 1000 Euro zurückgezahlt hatte.

Mitte Juni kam der Räuber in eine Apotheke in Euskirchen. Sein Gesicht war mit einem Tuch verdeckt. Er lief zum HV-Tisch und bedrohte dort den Inhaber. Aus Angst vor einem Angriff mit dem Hammer soll der Apotheker von der Kasse zurückgewichen sein. Der Räuber griff in die Kasse und nahm rund 200 Euro mit.

Beim Verlassen der Apotheke schlug er mit dem Hammer gegen eine Scheibe im Eingangsbereich, die dadurch beschädigt wurde. Davor vergaß er eine Einkaufstasche, in der später ein Messer gefunden wurde.

Die Polizei fahndete im Anschluss nach dem Räuber – mit Erfolg. Er konnte vorläufig festgenommen werden. Gegen ihn wurde Anzeige wegen schweren Raubes erhoben. Er wurde Ende Oktober vor dem Landgericht wegen besonders schweren Raubes zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt.

1000 Euro Schadenswidergutmachung

Das Urteil ist milde: Der Angeklagte hatte den ihm vorgeworfenen Überfall auf die Apotheke zuvor gestanden. „Das Gericht wies im Rahmen seiner mündlichen Urteilbegründung darauf hin, dass hier zugunsten des Angeklagten zu berücksichtigen war, dass es sich weder um eine geplante noch professionell ausgeführte Tat handelte und er zwischenzeitlich sowohl eine Schadenswidergutmachung in Höhe von 1000 Euro an den Geschädigten geleistet als auch sich bei ihm entschuldigt hatte“, sagt ein Gerichtssprecher. „Der Apotheker hatte die Entschuldigung auch angenommen.“

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