Gerichtsprozess

Luftrezept-Apotheker: Urteil erwartet

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Berlin -

Zwei Jahre lang sollen ein 45-jähriger Apotheker und sein 69-jähriger Mitangeklagter in Krefeld, Viersen und Mönchengladbach mit Rezepten betrogen haben. Dafür müssen sie sich seit September vor Gericht verantworten; das Urteil wird für den 17. November erwartet, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

Die Anklage lautet auf gemeinschaftlichen Betrug in 26 Fällen. Begangen wurden die Taten zwischen 2009 und 2011. Mit ihren sogenannten Luftrezepten sorgten sie bei der AOK für einen Schaden von 110.430 Euro. Der Apotheker arbeitete zunächst in der Offizin seines Vaters, ab 2010 betrieb er seine eigene Apotheke in Krefeld. In den beiden Apotheken wurden die Luftrezepte jeweils eingereicht.

Den Kunden mit Rezept spielte in allen Fällen der Mitangeklagte, er hatte mehrere Rezepte über zumeist hochpreisige Arzneimittel in den Apotheken abgegeben. Beliefert hatte sie der Apotheker jedoch nie. Trotzdem reichte er die Rezepte an die Krankenkasse weiter und ließ sich die Medikamente bezahlen. Der Apotheker und der 69-Jährige sollen sich ihre Beute schließlich geteilt haben.

Aber nicht nur die AOK gehört zu den Geschädigten, sondern auch das zuständige Rechenzentrum. „Bei uns werden monatlich sieben Millionen Rezepte bearbeitet. Über unsere Konten laufen im Monat 550 Millionen Euro“, berichtet ein Mitarbeiter laut „Rheinische Post“ (RP). „Wir sind in diesem Fall auf einem Schaden von 32.000 Euro sitzengeblieben.“

2013 hat der Pharmazeut laut Staatsanwaltschaft ein umfassendes Geständnis abgelegt. Er habe auch bereits 80.000 Euro an die Krankenkasse zurückgezahlt. Zudem habe der Apotheker seine Apotheke verkauft und die Betriebserlaubnis zurückgegeben. Und zu guter Letzt soll Privatinsolvenz beantragt worden sein.

Der 69-Jährige hingegen soll bislang von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht haben. Sollte er während des Prozesses irgendwann sein Schweigen brechen und gestehen, könnte ihn ebenfalls eine Kombination aus Geld- und Bewährungsstrafe erwarten.

Das Schöffengericht regte beim ersten Prozesstag Verständigung an. Sollten die Angeklagten detailliertere Aussagen – etwa zu den Personen, die die Rezepte abholten – machen, könnte das abgemilderte Strafen nach sich ziehen.

Bereits vor zwei Jahren hatte es die AOK Rheinland/Hamburg mit einem Rezeptbetrüger aus Krefeld zu tun. Damals wurde der Apotheker zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung verurteilt. Auch in diesem Fall hatte eine Patientin geholfen, die sich bei verschiedenen Ärzten Rezepte ausstellen ließ.

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