Sterilrezepturen

Gericht verurteilt AOK-Apotheker

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Berlin -

Zwei Mitarbeiter der AOK Nordwest wurden heute zu Freiheitsstrafen von je einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Das Landgericht Lübeck wirft beiden Beratungsapothekern Betrug vor, einer wurde zudem wegen versuchter Erpressung verurteilt. Den Richtern zufolge sollen die Kassenmitarbeiter mit dem bereits verurteilten Lübecker Apotheker kooperiert haben. Ärzte sollen mit Zytostatikazubereitungen zu falschen Preisen versorgt worden sein.

 

Laut Staatsanwaltschaft soll die Krankenkasse von den günstigeren Preisen profitiert haben, den betroffenen zehn Pharmaherstellern dagegen sei ein Schaden von mehr als 500.000 Euro entstanden.

Der Apotheker war Mitte 2011 zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Zuvor hatte der Pharmazeut gestanden, dass er über seine krankenhausversorgende Apotheke mehrere Jahre Zytostatika für den Klinikbedarf eingekauft und sie als Offizinware eingesetzt oder über den Großhandel weiterverkauft hatte.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Lässt der Bundesgerichtshof (BGH) die Revision zu, muss eine andere Kammer des Landgerichts erneut über den Fall entscheiden.

 

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