Embryonenforschung

BGH schränkt Stammzell-Patent ein

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Methoden zur Nutzung embryonaler Stammzellen können patentiert werden, wenn dafür keine menschlichen Embryonen getötet werden müssen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Damit errang der Stammzellforscher Professor Dr. Brüstle der Universität Bonn einen Teilerfolg in der Revision gegen eine Klage der Umweltorganisation Greenpeace.

Nach der Entscheidung des BGH ist das Patent nichtig, soweit es Zellen umfasst, bei deren Gewinnung Embryonen zerstört worden sind. Der Patentschutz bleibt hingegen bestehen, soweit menschliche embryonale Stammzellen durch andere Methoden gewonnen werden.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im Oktober 2011 in einer Grundsatzentscheidung die Patentierung von Verfahren unter Nutzung embryonaler Zellen weitgehend eingeschränkt. So dürfen keine Patente auf Methoden erteilt werden, wenn dafür zuvor menschliche Embryonen verwendet oder zerstört werden müssen. Diese Entscheidung ist auch für Deutschland bindend.

Der BGH stellte klar, dass der Einsatz von menschlichen embryonalen Stammzellen an sich nicht als Verwendung von Embryonen zu werten ist und damit nicht unter das Patentierungsverbot fällt. Das gilt auch dann, wenn sich solche Zellen mit anderen Zellen so kombinieren lassen, dass sich daraus ein Mensch entwickeln könnte.

Brüstle hatte 1997 ein Patent auf sogenannte neurale Vorläuferzellen angemeldet, die zur Therapie von bestimmten Krankheiten wie beispielsweise Parkinson verwendet werden können. Die Zellen können nach den Ausführungen in der Patentschrift unter anderem aus Embryonen in einem frühen Entwicklungsstadium gewonnen werden, was mit der Zerstörung der Embryonen verbunden ist. Insoweit erklärte der BGH das Patent für nichtig.

Der Forscher sagte nach der Urteilsverkündung, es gebe mittlerweile zunehmend alternative Methoden, für die keine Embryonen zerstört würden. „Das Urteil gibt den Unternehmen klare Vorgaben, an die sie sich halten können.“ Es betrifft nicht die Frage, inwieweit die Forschung an embryonalen Zellen erlaubt ist, sondern nur die Patentierung. Wie Brüstle in einer Verhandlungspause sagte, investierten Unternehmen jedoch nur dann in die Entwicklung, wenn sie dafür eine Zeit lang Patentschutz bekämen.

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