Eine Inhaberin wollte ihren Anbieter für EC-Geräte wechseln. Doch das Vorhaben scheiterte: „Weil ich Cannabisblüten-Rezepte beliefere, wird mir ein Wechsel zu einem anderen Unternehmen bisher verweigert“, ärgert sie sich. „Das kann nicht wahr sein, wir sind doch kein Coffee-Shop.“
Weil sie einen eigenen Onlineshop und eine App für ihre Kundschaft anbietet, wollte eine Inhaberin eine Kartenzahlung anbinden. „Bisher bin ich mit dem Vorhaben jedoch gescheitert, weil alle bis dato kontaktierten Banken oder Anbieter mein Gesuch abgelehnt haben.“
Sobald ein Algorhythmus ihren Onlineshop durchforste und dann darauf stoße, dass sie als eine vollversorgende Apotheke auch Rezepte mit Cannabisblütenverordnungen beliefere, würde prompt die Absage kommen. „Ich möchte deshalb leiber anonym bleiben, weil ich Bedenken habe, dass es sich mein jetziger Anbieter auch anders überlegt“, erklärt sie.
Sie findet das Vorgehen nicht richtig. „Wir sind doch kein Coffeeshop, der Cannabis ohne Rezept verkauft.“ Zudem habe sie auch einen Kontrahierungszwang. „Ich habe den Eindruck, das wird bei den Anbietern gar nicht differenziert.“
Auch die Apothekerkammer konnte nicht weiterhelfen. „Ich habe nur gesagt bekommen, dass man nicht zuständig wäre und ich solle mich an den LAV wenden“, so die Inhaberin. Dort sei sie bisher noch nicht bis zu einem Mitarbeiter durchgekommen. „Ich hätte nicht gedacht, dass es so schwierig ist.“