EuGH-Schlussanträge

Bot bestätigt Altersgrenze für Ärzte

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Stellt eine gesetzliche Altersgrenze für Kassenärzte und -zahnärzte eine Diskriminierung dar? Diese Frage beschäftigt zurzeit den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Eine Zahnärztin aus Nordrhein-Westfalen hatte geklagt, weil ihr mit 68 Jahren die Kassenzulassung entzogen worden war. In seinen Schlussanträgen zu einem Vorlageverfahren des Sozialgerichts Dortmund kommt Generalanwalt Yves Bot zu dem Ergebnis, dass die Altersbeschränkung für Mediziner mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist - und nicht der EU-Richtlinie zum Verbot der Altersdiskriminierung entgegensteht.

Nach Ansicht von Bot bildet jedoch der Gesundheitsschutz nicht das Hauptargument für die Altersgrenze: Denn in Ausnahmefällen durften Vertragszahnärzte nach bisherigem deutschen Recht ihren Beruf auch nach Überschreitung der Altersgrenze ausüben - zum Beispiel in medizinisch unterversorgten Gebieten.

Stattdessen trägt die Altersgrenze laut Bot zum Erhalt des finanziellen Gleichgewichts der gesetzlichen Krankenversicherungen bei. Eine Altersgrenze reduziere die Ärztedichte und sei damit geeignet, steigenden Ausgaben der Krankenkassen entgegen zu wirken. Die Grenze von 68 Jahren sei mit Blick auf das allgemeine Rentenalter verhältnismäßig.

Zudem erhalten junge Ärzte nach Ansicht des Generalanwalts durch die strittige Regelung eine sichere Möglichkeit, um praktizieren zu können. Um den Einstieg ins Berufsleben zu fördern, habe der EuGH in seiner Rechtssprechung den Mitgliedstaaten breiten Raum bei ihrer Mittelwahl gelassen.

Doch egal, wie die Richter entscheiden werden: Für Ärzte in Deutschland ist das Urteil eher von theoretischem Interesse: Denn seit Oktober 2008 gibt es die strittige Altersgrenze nicht mehr. Für Apotheker existiert ebenfalls keine berufliche Altersbeschränkung.

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