Krankenhaus-Report 2017

AOK: Viele Kliniken mit zu wenig Routine

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Berlin -

Viele Krankenhäuser in Deutschland verfügen nach Darstellung der AOK-Krankenkassen bei bestimmten Eingriffen über zu wenig Erfahrung – zum Nachteil von Patienten. Je häufiger Eingriffe vorgenommen würden, desto besser seien die Behandlungsergebnisse und desto geringer das Risiko für Patienten, sagte der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Martin Litsch, bei der Vorstellung des aktuellen Krankenhaus-Reports 2017.

Allerdings gebe es in Deutschland zu wenige medizinische Bereiche, in denen es eine sogenannte Mindestmengenregelung gebe. Und wo es eine solche Regelung gebe, würden zu viele Ausnahmen zugelassen, kritisierte Litsch. Diese Regelungen geben vor, wie oft eine bestimmte Behandlung in einer Klinik durchgeführt werden muss, damit sie diese weiter anbieten darf.

Leider gebe es bislang nur für sieben Leistungsbereiche gesetzliche Mindestmengenregelungen, darunter Nierentransplantationen, Kniegelenkersatz-OPs sowie die Versorgung von Frühchen. Die Mindestmengenregelungen müssten zum Schutz der Patienten dringend auf weitere stationäre Leistungen ausgeweitet werden. „Neben dem Hüftgelenkersatz sind dies beispielsweise Schilddrüsen- und Brustkrebsoperationen oder auch die Geburtshilfe», forderte der Chef des AOK-Verbands.

Kliniken müssten sich in Zukunft stärker auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren, wie dies in der vor gut einem Jahr in Kraft getretenen Krankenhausstrukturreform eigentlich vorgesehen sei. In Deutschland müsse endlich ein qualitätsorientierter Umbau der Krankenhauslandschaft stattfinden, „der diesen Namen verdient“, erklärte Litsch.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) unterstrich, die Studien des Reports zeigten, dass bei hochkomplexen Leistungen wie Krebsoperationen an der Speiseröhre Mindestmengen alleine keine Lösung seien. Notwendig seien interdisziplinäre Teams sowie angemessene Rahmenbedingungen für den gesamten Behandlungsprozess – von der OP bis zur Versorgung auf der Intensivstation. „Die Krankenhäuser sind längst dabei, solche Strukturen in spezialisierten Zentren zu entwickeln. Auch der Gesetzgeber hat mit der Krankenhausreform dafür neue Grundlagen geschaffen.“

Der Deutsche Evangelische Krankenhausverband (DEKV) erklärte, in den einzelnen Bundesländern würden Mindestmengen in verschiedenen Bereichen bereits definiert und von den Krankenhäusern angewendet. „Es wäre allerdings ein Trugschluss zu glauben, dass Mindestmengen die Qualität vollständig abbilden könnten, denn sie sind nur ein Qualitätsmerkmal unter vielen.“

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