Eine Kundin meldete sich verunsichert in einer Apotheke in Hameln. „Sie hatte eine lose Heparinspritze vom Arzt mitbekommen und konnte sich nicht mehr erinnern, wie sie diese lagern sollte“, berichtet eine Angestellte. Im Gespräch wurde schnell klar, dass die Praxis ihr fälschlicherweise empfohlen hatte, die Spritze in den Kühlschrank zu legen. Mehr noch: „Die Kundin war der Meinung, sie habe eine übriggebliebene Spritze von einem anderen Patienten bekommen und war sehr verunsichert.“
Per Anruf habe sich die Patientin an die Apotheke gewandt. „Sie sagte mir, dass sie vergessen habe, ihre Heparin-Spritze in den Kühlschrank zu legen“, erinnert sich die Angestellte. „Ob sie die Spritze jetzt überhaupt noch verwenden könne, fragte sie mich.“
Da wurde die Apothekerin hellhörig. „Das Arzneimittel gehört gar nicht in den Kühlschrank. Die Spritzen sollten bei Raumtemperatur und nicht über 25 Grad Celsius aufbewahrt werden.“
Auf Nachfrage erfuhr die Apothekerin dann, dass eine Arztpraxis aus Hannover der Dame nur eine einzelne Spritze mitgegeben hatte. „Ohne Beipackzettel und offensichtlich auch mit dem falschen Lagerungshinweis.“ Die Aufklärung für die Patientin sei nicht eindeutig gewesen, beklagt die Angestellte.
Durch die Andeutung, die Spritze stamme von jemand anderem, war die Frau alarmiert: „Die Kundin war sich sehr unsicher und nahm an, dass die Spritze, die sie schlussendlich bekam, schon bei einem anderen Patienten zu Hause gelagert wurde.“ Sie sei so skeptisch gewesen, dass sie das Arzneimittel nicht mehr anwenden wollte. „Am Telefon sagte sie mir, sie wolle lieber noch mal ein Privatrezept besorgen, dass sei ihr sicherer“, berichtet die Apothekerin.
Im Endeffekt habe wieder einmal die Apotheke vor Ort einspringen müssen. „Die Arztpraxis hat es sich sehr einfach gemacht. Es ist leider eine allgemeine falsche Annahme, dass Flüssigkeiten generell in den Kühlschrank gehören“, betont die Angestellte. Dabei könnten manche Arzneistoffe sogar Schaden nehmen. „Ich hätte mir gewünscht, dass die Patientin besser aufgeklärt worden wäre und vor allem nicht irgendeine lose Spritze mitbekommt.“
Man handhabe es schließlich in der Apotheke auch anders: „Wir haben für die Patienten vorgedruckte Fachinformationen und beraten parallel mündlich, was es zu beachten gibt“, sagt sie. „Die Patientin damit alleine zu lassen, ist für mich grob fahrlässiges Verhalten.“