Tena hat vor Jahren ein Umweltprogramm aufgelegt. Aber auf den Produkten darf der Konzern womöglich bald nicht mit seinem eigenen Siegel werben. Denn laut einem Urteil des Landgerichts Frankfurt (LG) im Eilverfahren könnten Verbraucherinnen und Verbraucher unzutreffend davon ausgehen, dass sie ein besonders nachhaltiges Produkte erwerben.
Das Siegel von Tena lässt sich als grüne Erdkugel interpretieren, auf der eine offene Hand den Schriftzug „Tena Protects Program“ präsentiert. Es war auf der Website und im Webshop, aber auch auf den Produkten selbst zu finden. „Der Verbraucher entnimmt daher der Werbeaussage, dass das beworbene Produkt im Hinblick auf Umweltaspekte im Vergleich zu anderen Produkten vorzugswürdig ist, ohne jedoch konkret ersehen zu können, in welcher Hinsicht dies der Fall ist“, begründet das LG seine Unterlassungsverfügung.
Dass es auf der Verpackung dazu weitere Hinweise gab, ließ das Gericht noch gelten. So sei es ausreichend, wenn eine relativ unspezifische umweltbezogene Aussage dort weiter erläutert werde. Das müsse nicht zwangsläufig ebenfalls auf der Vorderseite geschehen, da der Verbraucher es gewöhnt sei, dass Details auf der Seite oder sogar auf der Rückseite zu finden seien.
Noch nicht einmal gesonderter Hinweis oder ein „Sternchen“ seien erforderlich, solange die entsprechenden Erläuterungen bei Betrachtung der Verpackung hinreichend hervorgehoben und gestaltet seien.
Allerdings waren die Angaben auf dem Produkt – trotz korrekter Hervorhebung und Kennzeichnung – nicht ausreichend. So hieß es: „Mit unserem Tena Protects Programm reduzieren wir bis 2030 Schritt für Schritt unseren CO2-Ausstoß in Europa um 50 Prozent – für einen besseren ökologischen Fußabdruck. Tena hat sich stets dafür eingesetzt, Menschen zu schützen. Es ist unsere Verantwortung, auch den Planeten zu schützen. Weitere Informationen auf tena.de.”
Aus diesen Erläuterungen werde lediglich eine grobe Stoßrichtung deutlich, sie bezögen sich auch lediglich unspezifisch auf ein Programm, nicht aber konkret auf das angebotene Produkt. Es wird weder erläutert, von welchem CO2-Ausstoß ausgegangen werde, noch welche konkreten Maßnahmen bisher ergriffen wurden. „Für den Verbraucher ist es insoweit darüber hinaus wichtig, nicht nur das angepeilte Ziel, sondern auch den aktuellen Stand zu erfahren, weil es um die konkrete Kaufentscheidung für das betroffene Produkt zum Kaufzeitpunkt geht.“
Hinzu komme: Fälschlicherweise gehe der Verbraucher davon aus, dass konkret bei dem Produkt darauf hingewirkt werde, Umweltauswirkungen zu reduzieren. Auch auf der Website gebe es keine ausreichenden Informationen zu möglichen Maßnahmen – es bleibe sogar unklar, ob die behauptete CO2-Reduktion tatsächlich durch eine Reduktion bei der Produktion erreicht wurde oder durch Erwerb von Zertifikaten.
Dass an anderer Stelle von einem Umkarton aus nachwachsenden Fasern die Rede war, ließ das Gericht auch nicht gelten: Diese Angabe diene der Gestaltung nach nicht der Erläuterung von „Tena Protects“, so dass der Verbraucher sie nicht auf diese beziehen werde. Sie sei im Übrigen ebenfalls nicht hinreichend spezifisch.